Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für jene, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen, gilt die 300 Euro-Grenze, für Urlauber unter 15 Jahren einheitlich die 150 Euro-Grenze. Versucht man, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Weitere Infos rund um die rechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Gegenständen gibt es unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice sowie beim BMLFUW unter www.cites.at. Einen Leitfaden zum Souvenirkauf findet man auch unter www.wwf.at/cites.