Es gibt viele Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Kunde und Taxiunternehmen regeln, manche Details sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. VKI-Rechtsberater Dr. Martin Kind hat gemeinsam mit dem Testmagazin Konsument einen Überblick über die wichtigsten Rechte als Fahrgast erstellt.

Muss ich das erste Taxi in der Reihe nehmen? Auch wenn es in der Praxis möglicherweise schwer durchsetzbar ist: nein. Man hat grundsätzlich die Wahlfreiheit und kann auch etwa den letzten Wagen, das sauberste oder größte Auto nehmen.

Kann ein Taxifahrer die Beförderung ablehnen, weil die Strecke zu kurz ist? Es kommt in der Praxis zwar immer wieder vor, ist aber nicht zulässig. Wiener Taxis haben bei einer Zieladresse in Wien sogar eine Fahrtverpflichtung. Ein Ablehnen der Fahrt wegen einer, wenn auch unbeliebten, kurzen Fahrtstrecke ist nicht zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht hingegen nicht, wenn beispielsweise gegen das Rauchverbot verstoßen wird.

Kann ich dem Fahrer die Route vorgeben? Ja. Und nicht nur das: Als Fahrgast kann man z.B. auch bestimmen, ob die Fenster offen oder geschlossen sein sollen. Man kann vom Fahrer auch verlangen, dass er die Klimaanlage zurückdreht. Ebenso muss man laute Musik nicht hinnehmen. Der Fahrer muss allerdings Verkehrsdurchsagen hören können. Auch die Entscheidung darüber, ob das Funkgerät eingeschaltet ist, obliegt dem Taxifahrer. Apropos Klimaanlage: Ab 1. Jänner 2013 müssen alle Wiener Taxis mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.

Muss ein Taxifahrer auf 100-Euro-Scheine herausgeben können? Nein. Taxifahrer müssen nur bei 50-Euro-Scheinen stets in der Lage sein, diese wechseln zu können. Man sollte daher größere Scheine am besten vorher wechseln, damit keine Extrakosten für einen Umweg oder die Wartezeit für den Geldwechsel anfallen.