Energiekostenberatung (freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis als Zugangskriterium) ist die Analyse der Energiekostensituation des Kunden (unter Zugrundelegung der Schlüsselwerte aus den Energiekostenrechnungen und den Lieferverträgen sowie von Informationen über den Organisationsablauf im Betrieb) und – darauf aufbauend – Beratung über mögliche Einsparungen. Die Tätigkeit kann grundsätzlich nur im Bereich der Energiearten Strom, Gas, Fernwärme, Wasser/Abwasser und Heizöl ausgeübt werden. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem das Feststellen günstiger Tarife, die Erarbeitung einer kostengünstigen Objekt-Ausleuchtung, die Beratung über den Einsatz von Schaltuhren oder Maximumwächtern sowie die Überprüfung der Energiekostenabrechnung auf ihre rechnerische Richtigkeit.