In der Ferienzeit haben Selfies Hochsaison, Facebook, Instagram und Co. sind voll mit Urlaubsimpressionen. Welche Momente man festhält und im Internet veröffentlicht, ist jeder und jedem selbst überlassen. Dass man mit derartigen Publikationen auch die Rechte am Bild an die Betreiber der sozialen Netzwerke abtritt, ist nicht allen Nutzern klar. Fotos können sogar kommerziell verwendet werden, etwa für Werbezwecke – ohne dass der Urheber verständigt oder gar entschädigt werden muss. Immerhin kann man als erwachsener Mensch selbst entscheiden, wie man mit derartigen Situationen umgeht.

Schwieriger wird die Lage, wenn Erziehungsberechtigte über die Köpfe ihrer Kinder hinweg bestimmen. Was zunächst völlig unbedenklich aussehen mag – etwa ein Bild eines wenige Monate alten Kindes beim Spielen im Planschbecken ins Netz zu stellen –, kann einen Jahre später einholen und mitunter sogar eine saftige Strafe nach sich ziehen. Dann nämlich, wenn sich das Kind in seiner Privatsphäre verletzt sieht und klagt.

Vom Nachwuchs verklagt

Im Mai wurde deshalb in Frankreich das maximale Strafmaß bei derartigen Klagen auf 45.000 Euro oder ein Jahr Gefängnis angehoben. Nicht nur dort geht man davon aus, dass Gerichte in Zukunft vermehrt mit dieser Problematik befasst werden.

In Deutschland müssen Eltern (noch) keine Geldstrafen in dieser Höhe oder gar Haftstrafen befürchten. Dennoch soll die Gesellschaft sensibilisiert werden. Ein Aufruf der Hagener Polizei via Facebook sorgte vergangenen Oktober für Aufsehen und heftige Kontroversen und wurde bis heute über 288.000 Mal geteilt.

Die Behörden warnten, dass viele dieser Bilder für jedermann sichtbar seien und den Protagonisten später einmal "endlos peinlich" sein könnten. Schlimmer noch: Auch pädophil veranlagte Menschen können sich diese Bilder aneignen und „an anderer Stelle“ veröffentlichen. Die Folgen seien nicht kontrollierbar. Zudem geht es auch um Sicherheit: Daten und Bilder können beispielsweise verwendet werden, um gefälschte Identitäten zu kreieren.

Dass dieses Thema auch in Österreich immer wichtiger wird, davon ist der Grazer Medien- und Urheberrechtsanwalt Stefan Schoeller überzeugt: "Persönlichkeitsrechte werden wegen ihrer hohen Verletzbarkeit ein immer wertvolleres Gut."

Kaum Erfahrungswerte

Schoeller verweist in diesem Zusammenhang auf das Recht am eigenen Bild, das im Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Das Strafrecht hierzulande sei aber noch vergleichsweise zahnlos – auch, weil noch nicht viele Urteile aus dem privaten Bereich vorliegen. Orientieren könnte sich der Gesetzgeber am Medienrecht, das aktuell eine maximale Entschädigung in der Höhe von 20.000 Euro vorsieht. In Extremfällen könnten diese Strafen noch höher ausfallen. Üblich sind bisher jedoch eher Summen im vierstelligen Bereich – Tendenz steigend.

Bilder von Seiten anonymer Betreiber, bei denen etwa kinderpornografisches Material gesammelt wird, entfernen zu lassen, kann indes sehr schwierig werden. Deren Server befinden sich häufig im Ausland, Verantwortliche entziehen sich damit dem Zugriff heimischer Behörden.

Was also tun? Die Zustimmung jener einholen, die auf einem Foto abgebildet sind, ehe man deren Konterfeis in ein digitales Schaufenster stellt. Auch die von Kindern – sofern sie alt genug sind. Machen Sie sich mit Einstellungsoptionen bei sozialen Medien vertraut, sodass genau die Personen Ihre Bilder sehen können, die sie auch sehen sollen. Und wenn Sie sich bei einem Bild nicht sicher sind, fragen Sie sich, wie Sie als Kind reagiert hätten.