Grund sei ein peinlicher Verfahrensfehler, schrieb die Zeitung "New Zealand Herald" am Sonntag online. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten seinerzeit nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter habe die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig erklärt.

Dotcom, der ursprünglich Schmitz hieß, sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich aber genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen.

Dotcom war im Jänner zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt.

Die USA werfen dem Deutschen Urheberrechtsverletzungen mit einem Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Sämtliche Beschuldigte beteuern ihre Unschuld. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß.