Was ein vegetarische oder vegane Alternative zu Produkten vom Tier ist, das heißt schon einmal Sojastreichwurst, Veggie-Burger oder Cashewkäse. Frankreich zurrt nun den Gurt um seine kulinarischen Begrifflichkeiten enger - wegen der "besseren Information der konsumenten" wie es heißt: Künftig ist es in der kulinarischen Hochburg von Gänsestopfleber, Bressehuhn, Brie, Bœuf Bourguignon und Bouillabaisse per Gesetzverboten, ein vegetarisches oder veganes Produkt in irgendeiner Form namentlich mit Steaks, Wurst, Filet, Speck und anderen tierischen Produkten in Verbindung zu bringen.

Eingebracht hatte den Gesetzesantrag der französische Abgeordnete Jean Baptiste-Moreau. Woran sich der Politiker aus den Reihen von Präsident Emmanuel Macron stieß, ist der "Trend", vegetarischen Produkten derlei "irreführende Bezeichnungen" in Verbindung mit tierischen Produkten zu verleihen. Veggie-Steaks, vegetarische Wurst, Sojamilch oder Cashew-Käse - die Namen für vegetarische oder vegane Fleisch- und Käsealternativen gehören in Frankreich der Vergangenheit an. Ob der Konsument, der Fleisch vom Tier kauft, sich tatsächlich von Fakenamen in die Irre führen lässt, sei dahingestellt.

Twitterte nach dem beschluss am 19. April: der französische Politiker Jean Baptiste Moreau
Twitterte nach dem beschluss am 19. April: der französische Politiker Jean Baptiste Moreau © KK

Seit einer Woche ist das Gesetz nun in Kraft. Lebensmittelproduzenten, die in den Produktbezeichnungen weiterhin Fleischloses mit Tierischem verknüpfen, droht eine hohe Geldstrafe.

300.000 Euro Strafe

Bis zu 300.000 EuroStrafe sollen nicht-einsichtige Unternehmen künftig zahlen. Ob Moreau damit im Trend liegt, wird sich zeigen. Der Europäische Gerichtshof hat schon zuvor in diese Kerbe geschlagen und sich die Bezeichnung von Produkten aus Milch vom Tier vorgenommen. Mit dem Ergebnis, dass etwa Sojamilch nun EU-weit anders genannt werden muss.