Der zuständige Ausschuss der EU-Kommission hat die slowenischen Bezeichnung "Stajersko prekmursko bucno olje" (Steirisches Kürbiskernöl jenseits der Mur) unter Einschränkungen genehmigt. Bei der Vermarktung des slowenischen Kernöls darf die geografische Angabe "Stajersko" nicht in andere Sprachen übersetzt werden, teilte das Österreichische Patentamt heute, Dienstag, in einer Aussendung mit. Dies gelte sowohl für die Verwendung der Bezeichnung auf Etiketten als auch bei der Bewerbung. Außerdem müsse das Ursprungsland Slowenien auf der Verpackung in gleicher Größe wie "Stajersko" angegeben werden.