Ein Öl zum Kochen, eines für den Salat - das reicht in vielen Haushalten nicht mehr. Spezialöle sorgen für kulinarische Abwechslung. Das Magazin "Konsument" hat 19 solcher Produkte getestet. Drei Erzeugnisse hätten wegen zu hoher Schadstoffbelastung nach Angaben der Verbraucherschützer nicht verkauft werden dürfen. Die besten Öle waren kalt gepresst und meist unter den teuersten ihrer Kategorie.

Die Gutachter bewerteten nur drei Öle - Shan'shi Sesamöl, Spar Premium Walnussöl und Dr. Goerg Bio-Kokosöl - als fehlerfrei in Geruch und Geschmack und somit "sehr gut". Die Qualitätsuntersuchung im Labor bestanden die meisten Öle ohne Tadel. Der Gehalt an Lösungsmittelrückständen war bei allen Proben unauffällig.

Giftige Stoffe

Bei der Analyse auf Schadstoffe stellten die Konsumentenschützer zwischen zwei und neun verschiedene PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) pro Produkt fest. Grenzwerte wurden allerdings nicht überschritten.

PAK sind giftige Umweltschadstoffe, manche gelten als krebserregend. Sie gelangen zum Beispiel durch Waldbrände oder den Verkehr in Nahrungsmittel, können sich aber auch bilden, wenn Lebensmittel stark erhitzt werden oder mit Rauch in Kontakt kommen.

Ein einziges Produkt war frei von Weichmachern, in allen anderen wurden ein bis zwei Phthalate gefunden. Diese ebenfalls als der Gesundheit potenziell abträglich eingestuften Substanzen können aus Kunststoffen herausgelöst werden, bei Pflanzenöl zum Beispiel in der Herstellung über den Kontakt mit Schläuchen, Behältern oder Verschlüssen.

"Drei Produkte - Billa Walnussöl, Merkur Immer gut Walnussöl, dm bio Kokosöl - waren so stark belastet, dass sie gar nicht verkauft werden dürften", urteilten die Tester. Der für den Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat) für Lebensmittel festgelegte Migrationswert von 1,5 mg/kg "wurde bei allen drei Produkten deutlich überschritten. Sie müssen bei der Herstellung mit DEHP-haltigem Kunststoff in Kontakt gekommen sein".

Reaktion der Händler

Eine Sprecherin der Rewe International AG (Billa, Merkur) hielt fest, dass laut Untersuchungsergebnissen unabhängiger Prüfinstitute bezüglich der festgestellten Phthalate "im Sinne der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegten tolerierten Tagesdosis für DEHP keine Gesundheitsgefährdung" bestehe, die Beurteilung "nicht verkehrsfähig" sei daher "aufgrund der unklaren Gesetzeslage fraglich".

Die Drogeriemarktkette dm holte die betroffene Charge aus dem Regal. In keiner der bisherigen hausinternen Analysen seien Weichmacher festgestellt worden, das Ergebnis habe überrascht. Gemeinsam mit dem Hersteller sei eine Prüfung eingeleitet worden.