Mit der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) sollen künftig Befunde und gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für Ärzte (und andere Gesundheitsdienstleister) sowie die Patienten selbst abrufbar sein. Die E-Card des Versicherten dient dabei als Schlüssel: Wird sie ins Lesegerät gesteckt, erhält der Arzt für vier Wochen Zugriff auf die Befunde dieser einen Person. Die Daten werden nicht zentral gespeichert. Geplant ist eine "Opt out"-Regelung: Wer nicht widerspricht, ist automatisch mit dabei.

Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur ELGA:

Um welche Daten und Befunde geht es?

Zunächst werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie eine Medikamentenübersicht abrufbar sein, weitere (Notfalldaten, Anamnese, Impfpass, aber auch Patientenverfügungen oder Widersprüche zu Organtransplantationen) sollen folgen. Die Daten bleiben dezentral (also etwa in den Spitälern) gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Wie steht es um die Datensicherheit?

Das Gesundheitsministerium sieht sie durch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet, Datenschützer haben aber Zweifel - auch, weil das System sehr komplex werden könnte. Jedenfalls will man sicherstellen, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten eines Patienten zugreifen dürfen, die einen Behandlungskontext nachweisen können. Damit soll etwas das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Alle Zugriffe sollen protokolliert werden, der Datenverkehr über gesicherte Netze laufen. Bei Missbrauch von ELGA-Daten drohen Strafen.

Wann geht es los?

Erste Schritte könnten bis Mitte 2013 umgesetzt sein, mit Anfang 2015 will Gesundheitsminister Alois Stöger (S) eine ELGA-Verpflichtung für Vertragsärzte, Spitäler und Pflegeeinrichtungen einführen. Auch die E-Medikation in den Apotheken soll zu diesem Zeitpunkt in Vollbetrieb sein. 2017 sollen Privatkrankenhäuser dabei sein, 2022 auch Zahnärzte und Wahlärzte (ohne Kassenvertrag). Noch fehlt allerdings das ELGA-Gesetz, Stöger hat seinen überarbeiteten Entwurf immer noch nicht vorgelegt.

Welche Patienten sind mit dabei?

Alle, die sich mit E-Card zu einer Behandlung anmelden. Ausgenommen ist nur, wer sich abgemeldet hat, wobei auch nur einzelne Befunde oder Behandlungsfälle (z.B. Schwangerschaftsabbrüche) ausgeblendet werden können. Mit der Bürgerkarte erhalten Patienten via Internet Zugriff auf ihre eigenen Daten (auch Protokolldaten, wer sich wann welche Befunde angesehen hat). Kritiker würden eine "Opt-in"-Lösung bevorzugen, also eine Teilnahme nur auf Antrag.

Wer kann darauf zugreifen?

Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen, bei denen sich der Patient für eine medizinischen Behandlung via E-Card angemeldet hat, und zwar jeweils für 28 Tage. Apotheken haben nur Zugriff auf die Medikamentenübersicht (Stichwort E-Medikation), und dies nur für den aktuellen Tag. Für Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzten ist der Zugriff verboten und soll auch technisch nicht möglich sein. Das gilt auch für Betriebsärzte. Ärzte und Datenschützer verweisen jedoch auf 100.000 potenzielle Zugriffsberechtigte und haben Zweifel, ob der Datenschutz eingehalten werden kann.

Was bringt die ELGA?

Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf eigene Befunde, mehr Sicherheit (durch die E-Medikation) und höhere Behandlungsqualität (durch die bessere Verfügbarkeit der Daten) versprochen. Ärzten wird die Versorgung mit standardisierten patientenbezogenen Informationen in Diagnostik und Therapie und damit die Vermeidung von Fehlern in Aussicht gestellt. Auch Doppelbefunde und -medikationen mit allen negativen Auswirkungen sollen zurückgedrängt werden.

Wer steht hinter der ELGA?

Bund, Länder und Sozialversicherung. Erste Beschlüsse wurden 2006 getroffen. Nach mehrjährigen Vorarbeiten gibt es seit 2010 die für die Umsetzung zuständige ELGA GmbH.

Was kostet das alles?

130 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2017, ab 2018 sollen die laufenden Kosten laut Ministerium 18 Mio. Euro pro Jahr betragen. Gleichzeitig verspricht man sich eine Kostendämpfung von 129 Mio. Euro pro Jahr. Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen.