Schwangere Frauen mit Sparmaßnahmen zu plagen, ist eine Sauerei", sagt der Oberkärntner Gynäkologe Klaus Veiter. Grund für seinen Ärger ist ein umstrittener Erlass aus dem Sozialministerium, der die Kriterien für den vorzeitigen Mutterschutz verschärft. So sind seit knapp einem Jahr Beschäftigungsverbote vor der 15. Schwangerschaftswoche nicht mehr möglich. Und Beschwerden, wie etwa Dauerübelkeit, gelten nicht mehr als Freistellungsgrund.