Küchenbrand, Sturmschaden am Dach oder Wasserschäden in den Wohnräumen  – die Liste möglicher Katastrophen im Eigenheim ist lang. Grundsätzlich hilft in diesen Fällen die Haushalts- und Eigenheimversicherung. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude. "Sinnvoll ist bei Eigenheimen die Kombination beider Versicherungen", lautet der Rat der Konsumentenschützer. Für Mietwohnungen reiche eine Haushaltsversicherung. Im konkreten Schadensfall kommt es freilich auf den konkreten Vertrag an. Und da kann es manch unerfreuliche Überraschung geben:

Verträge prüfen!

Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen sind manchmal nämlich gar nicht versichert bzw. nur mit geringen Versicherungssummen. Bei manchen Versicherungen kann allerdings gegen eine höhere Prämie ein höherer Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Weiters ist oft auch die Gefahrenzone (Stichwort HORA), in der das Eigenheim steht von Bedeutung – je größer das Risiko desto höher die Prämie oder dieses Risiko ist gar nicht versicherbar – hier gibt es große Unterschiede.

Die Grunddeckung

Die Bandbreite der Grunddeckung für Unwetterschäden in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung ist meist gering – die Versicherungssummen liegen oft unter 10.000 Euro. Ist sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird die Versicherungssumme einmal aus der Haushalts- und einmal aus der Eigenheimversicherung bezahlt.

Im Schadensfall

Die Empfehlungen der Arbeiterkammer lauten:

  • Der Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Vor etwaigen Aufräumarbeiten sollten alle Schäden sowie alle Maßnahmen, die zur Schadensminimierung gesetzt wurden, durch Fotos dokumentiert werden. Wenn der Schaden nur telefonisch bekannt gegeben wurde, diesen auch innerhalb der Frist schriftlich melden!
  • Eine Liste aller zerstörten oder abhanden gekommenen Dinge mit Wertangaben anfertigen. So machen Sie den Schaden geltend:
  • Die schriftliche Schadensmeldung sollte detailliert wiedergeben, was genau wann, wo und wie passiert ist. Die meisten Versicherer haben zur Erleichterung ein Schadensformular auf der Homepage. Unpräzise Formulierungen sollten vermieden werden, auch Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden.
  • Bei Ablehnung eine schriftliche Begründung verlangen. Prüfen, ob alles mit den Vertragsbedingungen konform geht. Achtung bei schriftlicher, qualifizierter Ablehnung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (d.h. der Schaden muss dann innerhalb eines Jahres eingeklagt werden).