Es ist eine Geschichte, die sich bereits länger hinzieht: Die Rektorswahl an der Kunstuni Graz. Im Spätherbst kam es nach einer Ausschreibung und einem Hearing zu einem Dreiervorschlag der Findungskommission an den Unisenat, der einen (nicht notwendigerweise denselben) Dreiervorschlag hätte bestimmen sollen.

Doch da schaltete sich der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein und legte Beschwerde ein, weil es zu einer Diskriminierung wegen des (weiblichen) Geschlechts gekommen sein sollte. Die Schiedskommission an der Kunstuni konnte allerdings diese Auffassung nicht teilen.

Der Arbeitskreis nahm dies aber nicht hin, sondern ging an die nächste Instanz, an das Bundesverwaltungsgericht. Laut Gesetz hat dieses Gericht eine Frist von sechs Monaten, um zu einem Urteil zu kommen. Erst danach sollen an der Kunstuni weitere Schritte gesetzt werden.

Der jetzige Zwist hat übrigens nichts mit den neuen Uniräten zu tun, die gestern von der Bundesregierung bekanntgegeben wurden. Schon eher hat der Streit mit jenen jahrelangen Streitereien und Verwerfungen zu tun, die rund um den damaligen Rektor Georg Schulz (er war auch jetzt wieder am Dreiervorschlag) die Kunstuniversität laufend in die Schlagzeilen brachte. Die jetzige Rektorin. Elisabeth Freismuth (auch sie war am Dreiervorschlag) konnte zwar zunächst offensichtlich die Lage beruhigen, zu einer unmittelbaren Verlängerung ihres Amtes kam es allerdings nicht.