Es werde eine Ausnahmeregelung für Medienunternehmen und journalistische Arbeit geben, sagte Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) am Donnerstag beim 4Gamechangers-Festival der ProSiebenSat1-Puls4-Gruppe in Wien.

Die Ausnahmeregelung soll laut Blümel am Freitag im Parlament eingebracht werden. Die DSGVO sei aus einer "gute Intention heraus entstanden", aber eine "überschießende Regulierung". Laut dem Medienminister würde die Datenschutz-Grundverordnung investigative journalistische Arbeit erschweren. Wenn ein investigativer Journalist Daten über eine Person sammle, dann müsste er die Person nach einem Monat darüber informieren.

Die Datenschutz-Grundverordnung und das mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 novellierte österreichische Datenschutzgesetz (DSG) gelten ab 25. Mai 2018. Alle Unternehmen, Organisation und Privatpersonen müssen ihre Datenanwendungen bis dahin an die neue Rechtslage anpassen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können verhängt werden.

Die von ÖVP und FPÖ geplante Ausnahmeregelung für journalistische Arbeit wird unter Paragraf 9 "Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit" geregelt: "Auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes finden die Bestimmungen der DSGVO keine Anwendung. Die Datenschutzbehörde hat bei Ausübung ihrer Befugnisse gegenüber den im ersten Satz genannten Personen den Schutz des Redaktionsgeheimnisses zu beachten", heißt es in den der APA vorliegenden Gesetzespassagen.

Medienminister Blümel und FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein nannten die Ausnahme in einer Stellungnahme gegenüber der APA einen "wichtigen und wesentlichen Schritt zur Sicherung und Stärkung von Pressefreiheit und journalistischer Arbeit der Medien". Bei voller Anwendung der Verordnung auf Journalismus und redaktionelle Veröffentlichungen müssten künftig Betroffene einer journalistischen Investigativ-Recherche spätestens einen Monat nach Erhebung sie betreffender Informationen über die Erfassung und Speicherung ihrer Personendaten informiert werden. Damit würde investigativer Journalismus verunmöglicht werden, heißt es aus dem Medienministerium.

Am Beispiel der jüngsten Recherchen über die Nachstellung einer Kriegsschlacht in einer ATIB-Moschee und die entsprechenden Fotos hieße das, dass die "Betroffenen" - Fotograf, Funktionäre des Rechtsträgers und Abgebildete - spätestens nach einem Monat informiert werden müssten, dass das Medium die Bilder hat und zu veröffentlichen beabsichtigt. Die betroffenen Personen könnten Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche gegen die Redaktion geltend machen oder einer Veröffentlichung widersprechen. Die Berichterstattung hätte so verhindert werden können, heißt es aus dem Ministerium.