Viele Zuschauer haben die Fernsehbeiträge über den Amoklauf in München kritisiert. Die im Portal www.programmbeschwerde.de geäußerten Vorwürfe hätten sich sowohl auf die Inhalte als auch die Art und Weise der Berichterstattung bezogen, teilten die Landesmedienanstalten am Dienstag mit. Betroffen seien private und öffentlich-rechtliche Programme gleichermaßen.

Bilder in Dauerschleife

Angeprangert werde insbesondere, dass Live-Aufnahmen von Leichen wiederholt und teilweise in Großaufnahmen gezeigt worden seien, dass Reporter Polizeianweisungen ignoriert hätten und traumatisierte oder schockierte Menschen vor die Kamera gezogen worden seien, hieß es. Auch die ständig wiederholten Aufnahmen des schießenden Täters seien kritisiert worden, ebenso wie eine spekulative und teilweise als sensationslüstern empfundene Art der Berichterstattung.

Keine unmittelbaren Konsequenzen

Manche Zuschauer vermissen nach Angaben der Landesmedienanstalten auch die Einhaltung journalistischer Grundsätze und befürchten, "dass durch die Art der Darstellung Persönlichkeitsrechte verletzt wurden oder gegen Bestimmungen des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde verstoßen wurde".

Unmittelbare Konsequenzen erwachsen den betroffenen Sendern nicht. Die Beschwerden werden im Fall der Privatsender jedoch an die zuständigen Landesmedienanstalten zur Prüfung weitergeleitet. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden nicht von den Medienanstalten kontrolliert, Beschwerden gehen aber nach Angaben des Beschwerdeportals an die jeweilige Rundfunkanstalt.