Im Streit um die Rückgabe von möglicher NS-Raubkunst haben die Erben des legendären jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim den Freistaat Bayern vor einem US-Gericht verklagt. Es ist ein Versuch, den in Restitutionsfragen bekannt widerstrebend agierenden Freistaat zum Handeln zu bewegen. Laut recherchen der "Süddeutschen Zeitung" haben einige Museen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vor einiger Zeit sogar Raubkunst-Bilder verkauft, statt sie an die Erben der früheren Eigentümer zu restituieren.

Der deutsche Anwalt der Erben, Markus H. Stötzel, erklärte am Dienstag in Berlin, seine amerikanischen Kollegen hätten die Klage beim Bundesbezirksgericht für New York Süd eingereicht.

Die Erben erheben Anspruch auf acht wertvolle Gemälde, die zum Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gehören. Sie werfen dem bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) vor, sich einer gütlichen Einigung zu verweigern. Seit Jahren gibt es um das Flechtheim-Erbe Streit.

Der jüdische Kunsthändler Alfred Flechtmann wurde von den Nazis drangsaliert und flüchtete bereits 1933 nach London, Nur vier Jahre später starb er dort - nicht älter als 58. Sein in den USA lebender Großneffe Michael Hulton und dessen Stiefmutter kämpfen seit Jahren um die Rückgabe von Raubkunst. Im Streit mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geht es unter anderem um Werke von Paul Klee, Max Beckmann und Juan Gris.

Als Raubkunst gelten von den Nazis gestohlene und beschlagnahmte Werke oder solche, die von ihren Besitzern unter Druck aufgegeben oder verkauft werden mussten - etwa zur Finanzierung ihrer Flucht.