Dies teilten die Festspiele der APA am Freitag mit. Demzufolge ist es Wilhelm "per sofort bei sonstiger Exekution untersagt, Behauptungen zu verbreiten, denen zufolge Prof. Dr. Gustav Kuhn Künstlerinnen der Tiroler Festspiele Erl sexuell genötigt und/oder vergewaltigt haben soll". Damit folgte das Gericht einer Klage, die Kuhn über seinen Anwalt, den ehemaligen Justizminister Michael Krüger, eingebracht hatte. Wilhelm muss die Vorwürfe daher vom Netz nehmen. Der Beschluss gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptverfahren.

In ihrer Begründung der Einstweiligen Verfügung, die der APA vorliegt, verweist Richterin Nina Hofer unter anderem darauf, dass ausgehend von der Rechtfertigung Wilhelms "nicht die Rede sein kann, dass der Beklagte den Wahrheitsbeweis überhaupt antreten geschweige denn die Wahrheit der inkriminierten Behauptungen hätte bescheinigen können". Auch von unzulässiger Vorverurteilung und dem Nicht-Wahrnehmen von journalistischer Sorgfalt ist in dem Erkenntnis die Rede. Deren "elementares Erfordernis" wäre die Einholung einer Stellungnahme der von der Berichterstattung betroffenen Person, also von Kuhn, was Wilhelm "nicht einmal behauptet, getan zu haben", wie es hieß.

Das Festival sieht sich derzeit auch unter anderem mit Vorwürfen von "modernem Sklaventum", Lohn- und Sozialdumping, Lohnwucher, Scheinselbstständigkeit und Korruption konfrontiert. Kuhn wurde neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung auch eine einschüchternder Führungsstil vorgeworfen. Der Dirigent und Künstlerische Leiter selbst hatte zuletzt von "unhaltbaren Anschuldigungen" gesprochen. Am Freitagnachmittag waren die Vorwürfe auf dietiwag.org jedenfalls noch nicht gelöscht.