FRAGE: Zuletzt wurde öfter über Betriebe berichtet, welche die Arbeitszeit auf 30 Stunden reduziert haben: bei vollem Lohnausgleich wohlgemerkt! Wie ist eigentlich die Arbeitszeit in Österreich generell geregelt?

Die Experten der Arbeiterkammer antworten: Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag bzw. 40 pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen eine verkürzte Normalarbeitszeit (z. B. 38,5 Wochenstunden) vor.

Bezüglich der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Z. B. ist eine tägliche Normalarbeitszeit von neun Stunden erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe erreicht wird („kurzer Freitag“).

Weiters darf in Zusammenhang mit der Einarbeitung von „Fenstertagen“ die tägliche Normalarbeitszeit während eines Zeitraums von 13 Wochen zehn Stunden pro Tag betragen.

Bei zulässiger Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes, bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft, Vereinbarung von Gleitzeit etc. kann die wöchentliche Normalarbeitszeit auch mehr als 40 Stunden betragen.

Die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (am besten schriftlich!) zu vereinbaren.

Arbeiten Sie mehr als sechs Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden.

Pausen sind aber keine Arbeitszeit und werden daher nicht bezahlt!