FRAGE: Was muss der Arbeitgeber tun, wenn in seinem Betrieb ein Arbeitsunfall passiert, bei dem Arbeitnehmer schwer verletzt werden?

ANTWORT: Passiert ein Arbeitsunfall, so sind bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber vorgesehen, die insbesondere auch darauf abzielen, dass sofortige Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und zukünftig solche Unfälle vermieden werden können.

Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sind unverzüglich dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Arbeitsunfälle, durch die eine Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, sind längstens binnen fünf Tagen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mittels dem dafür vorgesehenen Formular zu melden.

Darüber hinaus ist jeder Arbeitsunfall unverzüglich auch dem Betriebsrat bekanntzugeben.

Arbeitgeber müssen über jene Arbeitsunfälle intern im Betrieb Aufzeichnungen führen, die meldepflichtig sind oder beinahe tödlich oder schwer verlaufen wären.

Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und dem Betriebsrat, den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkraft) zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

In diesen Fällen ist für den jeweiligen Arbeitsplatz auch die Arbeitsplatzevaluierung erneut durchzuführen und die Beschäftigten sind wiederholt zu unterweisen.

Das Merkblatt 100 (Erste Hilfe) kann man auf der Website der AUVA bestellen.