FRAGE: Ich bin im Krankenstand, der Arzt hat mir keine Bettruhe verordnet. Dennoch traue ich mich nicht aus dem Haus: Was sollen sich meine Kollegen denken, wenn sie mich sehen? Wie ist das rechtlich: Darf ich im Kranken-stand auf die Straße gehen?

ANTWORT: Entscheidend ist, was der Arzt anordnet und dass sie alles tun, um schnell wieder gesund zu werden.

In einem aktuellen Fall wurde eine Arbeitnehmerin fristlos entlassen, aber die AK-Juristen übernahmen den Fall und bekamen vor Gericht recht.

Die AK berichtet: Die Frau war wegen Burnout und Depression im Krankenstand. Die Ärztin, die sie krankschrieb, riet ihr, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, Sport zu treiben und auszugehen.

Sie solle sich ja nicht einigeln, sagte die Medizinerin. Sie ließ ihr die Ausgehzeiten offen, sie sei ja nicht bettlägerig und solle tun, was ihr guttue. Diesem Rat folgend besuchte die Frau ein Konzert ihres Lebensgefährten.

Dort wurde sie von einem durch den Arbeitgeber beauftragen Detektiv fotografiert. Der Arbeitgeber entließ sie fristlos.

Die Juristen der AK Wien konnten nachweisen, dass die Hausärztin der Arbeitnehmerin volle Ausgehzeiten zuerkannt hatte und ihr Verhalten ihrer Genesung zuträglich war. Die Arbeitnehmerin nahm ihre Therapie ernst und befolgte auch alle anderen Empfehlungen ihrer Ärzte. Es lässt sich deshalb nicht ableiten, dass sie den Krankenstand bewusst verlängert oder vorgetäuscht hätte.

Der Frau wurden rund 25.000 Euro als Entschädigung zugesprochen.