FRAGE: Jeden Tag in der Früh denke ich mit Grauen daran, was mich heute wieder in der Firma erwarten wird. Am liebsten würde ich alles hinschmeißen und einfach nicht mehr arbeiten gehen. Aber was wären die rechtlichen Konsequenzen?

ANTWORT: Eines gleich vorweg: Einfach den Hut draufzuhauen, ohne eine vernünftige Lösung zu finden, bringt Ihnen nur Nachteile. Was Sie vorhaben, nennen die Experten „vorzeitiger Austritt“. Es handelt sich dabei um die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin. Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt keiner vor, ist er unberechtigt.
Die zwei häufigsten Fälle eines berechtigten vorzeitigen Austritts sind Entgeltvorenthaltung (Firma zahlt nicht) und gesundheitliche Gründe. Ist ein Arbeitgeber mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen in Verzug, ist ein berechtigter Austritt möglich. Wichtigste Voraussetzung für gesundheitliche Gründe ist, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führt bzw. solche Schäden drohen. Sie müssen ein fachärztliches Gutachten einholen, das die gesundheitliche Belastung im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung darstellt und die Aufgabe dieser Tätigkeit dringend empfiehlt.
Ein unberechtigter Austritt hat schwerwiegende Konsequenzen, z. B. den Verlust der Abfertigung nach altem Recht oder Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers. Vor einem Austritt sollten Sie unbedingt mit AK-Juristen reden.