Nach seiner Rehabilitierung kämpft Uni-Professor Heinrich C. Mayr um die finanzielle Entschädigung. Wie berichtet, gab der Verwaltungsgerichtshof Mayrs Beschwerde gegen die Abberufung durch den Universitätsrat statt – nach dreieinhalb Jahren. Mayrs Amtsperiode hätte bereits 2014 geendet, eine Wiedereinsetzung ist daher nicht mehr möglich; eine erneute Wahl strebt der Informatiker nach eigenem Bekunden nicht an.