FRAGE: Ich habe kürzlich vom „Einkommensbericht“ gehört. Was ist das genau?

Die AK-Sozialexpertin Bernadette Pöcheim antwortet: In Österreich verdienen Frauen um fast 40 % weniger als Männer. Es gibt dafür objektive Faktoren, wie Teilzeit, Qualifikation, Branche, Bildung, Alter. Es bleibt aber ein unerklärter Rest von fast 17 %, der nur auf das Geschlecht zurückzuführen ist.

Um diese Situation zu verbessern, gibt es seit 2011 die Verpflichtung für alle Betriebe, die mehr als 150 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht zu erstellen (bis 31. 3. des Folgejahres). Diese Berichte müssen die Anzahl der Frauen und Männer pro Verwendungsgruppe und Verwendungsgruppenjahr sowie das Durchschnitts- oder Medianeinkommen festhalten. Heranzuziehen sind nicht nur das Grundgehalt oder der Grundlohn, sondern das Gesamtarbeitsentgelt, also einschließlich Zulagen, Remunerationen, Überstundenpauschalen und andere Entgeltbestandteile. Oberste Priorität ist die Wahrung der Anonymität der einzelnen ArbeitnehmerIn.

Durch Einsicht in den Bericht entsteht eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen ArbeitnehmerInnen. Liegt jemand darunter, entsteht Erklärungsbedarf durch den Arbeitgeber. Es zählen nur sachliche Argumente, wie höhere Verantwortung, Überstunden, bessere Qualifikation bzw. Zusatzqualifikation. Nicht zulässige Argumente wären z. B. Teilzeit, Familienstand oder das Alter. Die Einkommensberichte können systematische Benachteiligungen von ArbeitnehmerInnen aufzeigen.