Strafe nach Veruntreuung im Tal
Zwei ehemalige Lagerhaus-Mitarbeiter wurden vom Gericht verurteilt.
WOLFSBERG. Vor Gericht mussten sich heuer zwei ehemalige Mitarbeiter des Raiffeisen Lagerhauses Lavanttal verantworten. In beiden Fällen ging es um Veruntreuung. Betroffen waren Standorte im Oberen und im Unteren Lavanttal (wir berichteten). Beide Mitarbeiter wurden nun für schuldig befunden und verurteilt. Der Einzelhandelskaufmann aus dem Oberen Tal wurde am Landesgericht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Rückerstattung der veruntreuten Summe von 38.650 Euro verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Angeklagte pochte sowohl bei der polizeilichen Einvernahme als auch vor Gericht auf seine Unschuld. "Die Beweise sprachen gegen ihn", sagte Richter Norbert Jenny. Der Einzelhandelskaufmann war für die Abgabe von mehreren Tageslösungen im Wert von 38.650 Euro verantwortlich. Das Geld sei aber nie in der Bank eingelangt, erklärte ein Zeuge aus der betroffenen Bankfiliale im Gerichtssaal.
14 Monate Freiheitsstrafe
Der zweite Fall: Ein Lagerhaus-Mitarbeiter aus dem Unteren Tal wurde beschuldigt, über mehrere Jahre hinweg seinen Arbeitgeber geschädigt zu haben. Er soll mehr Waren kassiert als ausgebucht sowie Zahlungsflüsse umgeleitet haben. Laut Staatsanwaltschaft betrage der Schaden mehrere zehntausende Euro. Die Polizei ermittelte bis Ende Dezember, danach übernahm die Staatsanwaltschaft. Nun steht das rechtskräftige Urteil: Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, die bedingt nachgesehen ist für eine Probezeit auf drei Jahre. Der Verurteilte ist also auf freiem Fuß, steht aber unter Beobachtung. Den Schaden soll der Mitarbeiter bereits zurückgezahlt haben. DANIELA GRÖSSING














