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Zuletzt aktualisiert: 25.02.2012 um 20:20 UhrKommentare

Jugendliche können nun Strafen abarbeiten

Statt Geldstrafe setzt die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg jetzt erstmals auf Sozialarbeit bei Delikten nach dem Jugendschutzgesetz.

Jugendliche können als Sanktion künftig auch beispielsweise beim Aufräumen der Schule helfen

Foto © APAJugendliche können als Sanktion künftig auch beispielsweise beim Aufräumen der Schule helfen

Wolfsberger Jugendliche, die mit dem Jugendschutzgesetz in Konflikt kommen, können in Zukunft ihre Strafe in Form von Sozialarbeit verbüßen - allerdings nur, wenn Eltern und Jugendliche zustimmen. Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg (BH) gehört jetzt damit zu den fünf Bezirkshauptmannschaften in Kärnten, die diesem Modell folgen. Möglich ist eine derartige Sanktion schon länger, doch bisher gab es noch eine Lücke im Gesetz und damit ein "rechtliches Risiko", wie es Karl Perchtold, Bereichsleiter des Straf- und Kraftfahrrechtes an der BH Wolfsberg, ausdrückt: "Bei einem Unfall oder bei Schäden hat es keine eindeutige Absicherung gegeben, deshalb haben wir das auch nicht in Anspruch genommen." Diese Lücke wurde nun seitens des Landes geschlossen, indem eine eigene Versicherung abgeschlossen wurde.

Über Erfahrungswerte kann Perchtold allerdings noch nicht sprechen, da kein Jugendlicher in Wolfsberg bis jetzt Sozialarbeit verrichtet hat. Das könnte sich aber bald ändern. "Wir werden jene Strafen, die jetzt anfallen, schon mit der Sozialarbeit sanktionieren, wenn Eltern und der jeweilige Jugendliche zustimmen", sagt Perchtold. Sollte die Sozialarbeit verweigert werden, kommt es zu einer Geldstrafe.

Nach dem Jugendschutz

Das Modell der Sozialarbeit kann von der BH Wolfsberg allerdings nur bei Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz angewendet werden. Das sind beispielsweise Überschreitung der Ausgehzeit an öffentlichen Orten und in Lokalen sowie Konsum von Alkohol und Nikotin unter der erlaubten Altersgrenze.

Der Tätigkeitsbereich der Strafen ist eingeschränkt und bezieht sich auf Sozialeinrichtungen. Die Strafe wird je nach Vergehen von der Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt - auch hängt diese davon ab, ob sie ein Jugendlicher oder ein Kind verübt hat. "Mögliche Strafen sind Spaziergänge mit älteren Menschen oder ein Rotkreuz-Fahrzeug reinigen - immer mit einer Aufsichtsperson und nur solche Aufgaben, die einem jungen Menschen zugemutet werden können und sich als gefahrlos darstellen", so Perchtold.

In erster Linie ginge es darum, Erfahrungen zu sammeln und zu sehen, ob das Modell auch das gewünschte Ergebnis erzielt. "Ich habe aber im Vorfeld mit einigen Eltern geredet, die das Modell befürworten würden. Hier soll auch nicht die Strafe im Vordergrund stehen, sondern dem Menschen in seiner Entwicklung geholfen werden", so Perchtold weiter. Auch Roswitha Hörzer-Schumer vom Jugendamt Wolfsberg befürwortet das Modell: "Es spricht nichts dagegen, nur muss man darauf achten, welche Strafe angemessen ist." Ähnlich sieht das auch der Direktor der Neuen Mittelschule Wolfsberg, Karl Umschaden: "Eine Sozialarbeit ist sicher besser, als eine Geldstrafe." In das selbe Hörn stößt Johann Persoglia, Direktor der HTL Wolfsberg: "Das ist eine tolle Sache und gibt der Jugend die Möglichkeit, das Geschehene wieder gut zu machen."

MARTINA SCHMERLAIB

Daten und Fakten

Unterschiede. In den einzelnen Bezirken in Kärnten wird unterschiedlich mit dem Thema Sozialarbeit als Sanktion für Jugendliche umgegangen.

Sozialarbeit. In Feldkirchen, Villach, St. Veit, Völkermarkt und Wolfsberg gibt es die Möglichkeit der Sozialarbeit.

Umsetzungsphase. Spittal und Villach-Land.

Keine Sozialarbeit. Klagenfurt, Hermagor und Klagenfurt-Land.

Statistik. Im vergangenen Jahr gab es rund 50 Anzeigen gegen Wolfsberger Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz.

Sanktionen. Werden von der Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt, in Zusammenarbeit mit Sozialeinrichtungen und dem Schulgemeindeverband.

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