Zwei junge Geisterfahrer von Gericht eingebremst
Ein 16-Jähriger fuhr ohne Führerschein mit einem Freund auf der A 2. Die Geisterfahrt war so riskant, dass die Polizei die Verfolgungsjagd abbrechen musste. Am Donnerstag standen die beiden in Klagenfurt vor Gericht.

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Es war lebensgefährlich: für die Polizisten genauso wie für die Angeklagten. Zwei Burschen (damals 16 und 21) lieferten der Polizei im September 2009 eine filmreife Verfolgungsjagd auf der Autobahn. Gestern musste sich das Duo wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung vor Gericht verantworten.
Der 16-jährige Wolfsberger fuhr ohne Führerschein auf die "Süd" auf. Sein 21-jähriger Cousin saß daneben. Er hatte dem Jüngeren das Auto überlassen, weil ihm selbst der Schein genommen worden war, nachdem er alkoholisiert einen Unfall gebaut hatte. Der 16-Jährige fuhr mehr schlecht als recht. Als er eine Leitschiene touchierte, wurden Polizisten auf ihn aufmerksam. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Da gab der Jugendliche Vollgas. Beim Autobahnknoten Villach wendete er plötzlich. Und obwohl ein Reifen kaputtging, fuhr er 8,2 Kilometer als Geisterfahrer weiter!
"Es war ein Albtraum", sagten die Polizisten vor Gericht. Um den Geisterfahrer zu stoppen, mussten die Beamten selbst "geisterfahren". "Das war extrem. Es kamen uns jede Menge Lkw und Pkw entgegen", schilderte ein Polizist. Mehrere Streifenwagen und fünf Beamte waren in die Verfolgungsjagd involviert. Doch irgendwann mussten die Beamten abbrechen, weil es zu riskant wurde. Das Duo konnte entkommen, wurde aber am nächsten Tag ausgeforscht. "Wegen der Geisterfahrer hätte es zu einer Massenkarambolage kommen können", sagte Anklägerin Antoinette Tröster.
Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte die Burschen zu sechs bzw. neun Monaten Haft bedingt. Der Ältere muss zudem 1200 Euro Geldstrafe zahlen.
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Verkehrszählung. Im Tatzeitraum, gegen 22 Uhr, fuhren auf einem Teil der Geisterfahrerstrecke laut Asfinag mindestens 45 Kraftfahrzeuge, davon 17 Lkw. Der Verteidiger des Beifahrers ortete aber "keine konkrete Gefahr" und will das Urteil bekämpfen. Außerdem sei sein Mandant nur Beifahrer gewesen. Der Richter sprach hingegen von "einem gemeinsamen Tatentschluss".
Neuer Prozess. Das Duo war bereits 2010 verurteilt worden. Wegen einer Unklarheit wurde dieses Urteil aber aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Die Strafe blieb für beide gleich.














