Laub-Verbrennen steht unter Strafe
WOLFSBERG. Die Umweltabteilung der Gemeinde Wolfsberg bittet die Bevölkerung darum, weder Laub noch Baumschnitt im Garten zu verbrennen. Vor allem auch deshalb, weil der Feinstaub-Höchstwert in der Bezirksstadt heuer bereits an 34 Tagen überschritten wurde. Laut EU darf der Grenzwert jährlich jedoch höchstens 35 Mal überschritten werden, künftig könnten sogar Strafen drohen. Apropos Strafen: Das Bundesluft-Reinhaltegesetz verbietet das Verheizen von biogenem Material - bei Vergehen drohen Verwaltungsstrafen. Wer keine Möglichkeit hat, Laub und Baumschnitt selbst zu kompostieren, kann es kostenlos im Recyclinghof der Stadt abliefern.














