Vorwürfe gegen Schul-Chefin seit Jahren bekannt
Wirbel um Direktorin, die Dienstpflichten nicht nachgekommen sein soll, bringt auch Schulabteilung ins Gerede. Betroffene spricht von Lügen.

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Für heftige Diskussionen nicht nur in Pädagogenkreisen sorgte ein Bericht in der Donnerstagausgabe der Kleinen Zeitung über die Direktorin einer Lavanttaler Schule, gegen die der zuständige Bezirksschulinspektor vor zwei Monaten eine Beschwerde bei der Schulabteilung des Landes eingebracht hat. Hintergrund ist eine angebliche Verletzung der Dienstpflichten. Ein Punkt dabei betrifft den Vorwurf, dass die Direktorin wiederholt erst um 8.45 Uhr statt um 7.30 Uhr in ihrem Büro anzutreffen gewesen sei.
Die Betroffene sieht die Beschwerde als "völlig aus der Luft gegriffen" und spricht von einer "unverschämten Lüge". Sie sei als "extrem fleißige Lehrerin bekannt" (O-Ton), die mit einem hervorragenden Team verschiedenste Projekte erfolgreich abgewickelt habe. Sie komme auch definitiv nicht zu spät in die Schule. "Ich habe diesbezüglich nichts aufzuklären, weil ich meine volle Arbeitszeit erfülle. Alles andere ist Verleumdung." In diesem Zusammenhang verweist sie zudem auf den Paragrafen 32 des Landeslehrerdienstgesetzes: "Dort ist die Arbeitszeit vor Ort für Schulleiter nicht im Detail geregelt."
Besagter Paragraf hat diesbezüglich aber durchaus Vorgaben. So ist unter Punkt 4 festgelegt: "In der Regel hat der Schulleiter während der Unterrichtszeit anwesend zu sein." Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Direktor die Aufsichtspflicht über die Lehrer hat, die übrigens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Arbeitsplatz sein müssen.
Zu langsam reagiert?
Unterdessen sind Details aufgetaucht, welche die Frage aufwerfen, ob die Landesschulabteilung beim Verdacht von Dienstpflichtverletzungen tatsächlich mit dem gebotenen Nachdruck agiert: Die erste Beschwerde in besagter Causa liegt nicht weniger als drei Jahre zurück! "Bei solchen Dingen geht es um den Ruf der Lehrer. Warum reagiert man da nicht schneller?" fragt der Vizepräsident des Landesschulrates, Rudolf Altersberger.
Von der zuständigen Abteilungsleiterin, Gerhild Hubmann, gab es wegen Amtsverschwiegenheit keine Stellungnahme zum konkreten Fall. Allerdings verwies sie auf ein arbeitnehmerfreundliches Dienstrecht und die darin festgelegten Schritte und Maßnahmen, welche es vom Dienstgeber einzuhalten gelte.
Übrigens: Gegen die Direktorin liegt inzwischen auch ein Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor.















