Schriftliches Ansuchen für Osterfeuer
ST. ANDRÄ. Für das Abbrennen von Osterhaufen in der Gemeinde St. Andrä ist bis heute, um 12 Uhr, ein schriftliches Ansuchen an das Umweltamt der Stadtgemeinde zu richten. Sollte der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstückes sein, ist zusätzlich eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers notwendig. Übrigens: Die Osterfeuer dürfen nur am Karsamstag, am 3. April, zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden - bei Schlechtwetter am darauf folgenden Samstag.














