Räumungsklage gegen Beamten
Wolfsberger Gemeindebediensteter ortet Rache hinter der von SPÖ beschlossenen Klage. SPÖ: Mieter wollte sich Eintrittsrecht "erschleichen".

Foto © Schmerlaib
Eine Räumungsklage sorgt in Wolfsberg für Aufregung. Diese wurde von der SPÖ mit ihrer Mehrheit beschlossen. "Es haben sich Anrainer beschwert, dass der Hauptmieter nicht mehr dort wohnt. Dieser hat die Pflicht, das zu melden. Wenn man das Gesetz hintergeht, ist so ein Schritt nötig", begründet Wohnungsreferent Wolfgang Knes die Klage.
Hausbau. Die Vorgeschichte: 1985 zog der Gemeindebedienstete Klaus Berchtold mit Gattin und Sohn in die Gemeindewohnung in der St. Johanner Straße ein. 2007 beschloss das Paar, ein Haus zu bauen. "Es ist noch nicht ganz fertig und ich habe auch noch viele Sachen in der Wohnung", so Klaus Berchtold. Neben seinem Sohn Kristof (30) wohnen mittlerweile auch seine Gattin und deren Baby in der Wohnung. "Mein Vater hat auch noch ein Zimmer bei uns, weil das Verhältnis meiner Eltern in Folge des Hausbaus angespannt ist. Manchmal schläft er deshalb auch hier", so Kristof Berchtold.
"Erschleichen". Knes jedoch findet, die Familie wolle sich das Eintrittsrecht "erschleichen", weil Kristof Berchtold bei seiner Großmutter mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. "Das bin ich seit 1998, weil damals nie die Rede davon war, dass meine Eltern selbst bauen und es aussah, als ob Oma ins Heim müsste und ich die Wohnung bekäme. Fakt ist aber, dass ich seit dem fünften Lebensjahr durchgehend in der Wohnung meiner Eltern lebe", so Kristof Berchtold.
Kein Unbekannter. Klaus Berchtold ist politisch interessiert und kein Unbekannter: 1997 wurde er der SPÖ untreu und gründete die "Wolfsberger Reformbewegung". Mit einem Mandat war er bis 2003 Teil der Vierer-Koalition im Gemeinderat. "Seitdem wurde ich ein paar Mal versetzt. Jetzt bin ich in der Verrechnungsstelle." Die Versetzungen seien egal, doch der "Rachefeldzug gegen die Familie geht zu weit".
"Es gibt keinen Grund". Knes weist politische Gründe zurück: "Blödsinn. Außerdem behandle ich alle gleich." BZÖ und ÖVP stimmten gegen die Räumung. "Es gibt keinen Grund dafür", so Ausschussobmann Wolfgang Arzberger (ÖVP). Das BZÖ bezeichnet das Vorgehen als "Mobbing". Anwalt Werner Poms, der Familie Berchtold vertritt, dazu: "Der Sohn hat das Eintrittsrecht. Das Mietrechtsgesetz regelt das klar." Jetzt ist das Gericht am Zug.














