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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2009 um 21:10 UhrKommentare

Der Rauch verzog sich, aber die Gäste bleiben

Mit 1. Jänner trat das neue Nichtraucherschutz-Gesetz in Kraft. Wir haben uns im Gasthaus Remsnegger in St. Andrä umsehen. Dort haben die Wirte den Rauchern endgültig Lebwohl gesagt.

Senior-Wirtin Elisabeth Graf vom Gasthaus Remsnegger in St. Andrä mit Gast Erwin Paulitsch

Foto © FritzlSenior-Wirtin Elisabeth Graf vom Gasthaus Remsnegger in St. Andrä mit Gast Erwin Paulitsch

Bis zu einer Lokalgröße von 50 Quadratmetern hat man seit 1. Jänner die Qual der Wahl: Entweder man hustet den Rauchern etwas und verbietet den blauen Dunst - oder lässt weiterhin qualmen. Während die meisten kleinen Lokale auf Raucher setzen, geht man im Gasthaus Remsnegger in Kollegg bei St. Andrä mit gutem Beispiel voran und verbietet das Rauchen.

Nicht länger Opfer. "Uns geht es um den Nichtraucher-Schutz. Die Gäste sollen nicht länger Opfer des giftigen Rauches sein", so Senior-Wirtin Elisabeth Graf. Auch bei den Gästen komme die neue Regelung gut an, davor hätten sich viele Gäste vor allem im Winter über den blauen Dunst in der Gaststube beschwert. Ihr Ehemann Hugo, ein vehementer Nichtraucher, steht voll hinter der neuen Regelung: "Bei uns arbeiten ausschließlich Familienmitglieder und ich will nicht mehr, dass meine Familie 14 Stunden pro Tag in verrauchter Luft verbringen muss."

Jause in rauchfreicher Luft. Begeistert ist Stammgast Erwin Paulitsch: Jetzt kann er seine Jause in rauchfreier Luft genießen. "Ich würde mir wünschen, dass mehr Wirte auf Nichtraucher setzen, anstatt sich über Gästerückgänge zu sorgen." Vielleicht lassen sich andere durch die Erfahrungen der Familie Graf inspirieren, denn in ihrem Gasthaus haben sich nur die Rauchschwaden verzogen, nicht aber die Gäste.

Eine Anzeige erstattet. In der Theorie ist das neue Tabakgesetz zwar gut ausformuliert, in der Praxis wirft die Kontrolle aber Probleme auf. "Die Frage der Zuständigkeit ist nicht eindeutig geklärt", so Bezirkshauptmann Arthur Traußnig. Denn weder für die BH, noch für die Polizei gibt es eine klare Mitwirkungspflicht, um die Einhaltung zu kontrollieren. Aber: "Wenn es eine Anzeige gibt, werden wir natürlich tätig", so Traußnig. Zwar habe es schon einige Anfragen gegeben, Anzeige aber bisher nur eine.

39 Anträge in Wolfsberg. Neben der BH betrifft das neue Gesetz die Baubehörde: Bei ihr müssen die Umbaupläne der Gastronomen eingereicht werden. "Bisher haben 39 Betriebe in der Stadt Wolfsberg einen Antrag auf Teilung in Raucher- und Nichtraucherzonen gestellt", so Johann Sagl, Leiter der Baubehörde. Mit diesem Antrag haben Wirte eine straffreie Schonfrist, die Lokalteilung bis Juni 2010 durchzuführen.

Genauere Gesetze erwünscht. Das Gesetz verlangt, dass über 50 Prozent der Plätze Nichtrauchern zur Verfügung stehen. Sagl: "Wie man genau kontrolliert, steht aber nicht im Gesetz." Auch Traußnig wünscht sich, dass Gesetze künftig "prägnanter" erlassen werden, um Unsicherheiten im Vollzug zu vermeiden: "Damit es wenigstens in ganz Kärnten ein gleiches Vorgehen bei Anzeigen gibt, werde ich das Thema bei der nächsten Versammlung der Bezirkshauptleute ansprechen."

KARIN FRITZL

Infos und Fakten

Gesetz. Lokale bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern können selbst entscheiden, ob darin geraucht werden darf oder nicht.
Teilung. Größere Lokale müssen Raucher- und Nichtraucherbereiche anbieten und die Zonen räumlich trennen. Wirte, die einen Umbauantrag gestellt haben, müssen bis Juni 2010 den Umbau durchgeführt haben.

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