Hunde-Elend: Kritik an Behörde
Der Fall der 52 verwahrlosten Hunde ist seit Herbst des Vorjahres bekannt. Die Tierschützer werfen jetzt dem Amtstierarzt vor, zu spät reagiert zu haben. Dieser wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Foto © FischingerDer Gesundheitszustand der geretteten Hunde ist überraschend gut
Mittwochabend wurden aus einem abgelegenen Gehöft am Seebergsattel in Bad Eisenkappel 52 verwahrloste Hunde gerettet (wir haben berichtet). Wie am Donnerstag bekannt wurde, waren Missstände in der Tierhaltung den Behörden bereits seit Oktober bekannt.
Sowohl die Leiterin des Tierschutzkompetenzzentrums Marina Zuzzi-Krebitz als auch Auguste Windisch vom Tierschutzverein Villach sparen deshalb nicht mit Kritik am zuständigen Amtstierarzt Manfred Müller. "Wir erwarten uns von Amtstierärzten mehr Engagement. Man darf nicht tatenlos zusehen, sondern muss schnell reagieren. Zum Vollzug des Tierschutzgesetzes gehören nicht nur Wasser und Futter, sondern auch Betreuung, Pflege, Auslauf und Unterbringung", so der Tierschutzverein Villach. Der Amtstierarzt wehrt sich gegen Vorwürfe der Tierschützer. Er bestätigt, dass er seit Herbst mit diesem Fall konfrontiert ist. Müller: "Es gab ständige Kontrollen, bei denen auch der Gesundheitszustand der Hunde überprüft wurde - dieser ist immer in Ordnung gewesen." Allerdings räumt er ein, über die wahre Anzahl der Tiere von der 63-jährigen Besitzerin getäuscht worden zu sein. "Es ging um rund 20 Hunde", sagt er und fügt hinzu: "Man muss bedenken, dass es kein Gesetz gibt, das vorschreibt, wie viele Tiere maximal gehalten werden dürfen!"
Gemeinsam mit der alleinstehenden Frau versuchte man, so Müller, trotzdem eine Lösung zu finden. "Weil die Haltungsbedingungen zu wünschen übrig ließen, erhielt sie Auflagen. So musste sie etwa die Anzahl der Hunde reduzieren." Erst nachdem die Frau Fristen verstreichen ließ, hat man wegen Gefahr in Verzug reagiert und das Gehöft durchsucht. Müller. "Das ist immer eine Erwägungssache, auch Tierbesitzer haben Rechte."
Gibt es für die Tiersammlerin jetzt zumindest ein Tierhalteverbot? Tierschutzombudsfrau Ingrid Fischinger erklärt: Die Frau wird wegen Tierquälerei angezeigt und muss mit Verwaltungsstrafen rechnen. Bevor nicht zumindest eines der Verfahren abgeschlossen ist, kann kein Tierhalteverbot verhängt werden.
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Mögliche Folgen für die Tierbesitzerin
Im Moment hat sie noch kein Tierhalteverbot. Wenn sie also glaubhaft versichern könnte, dass sie die Tiere künftig artgerecht hält, müsste man ihr theoretisch die Hunde wieder aushändigen. Sie wird wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft und nach dem Tierschutzgesetz bei der Verwaltungsbehörde angezeigt.








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