Zwei Jahre Haft für Brandstifter der BH Völkermarkt
22-Jähriger stahl seinen abgenommenen Führerschein und legte anschließend Brand, um Spuren zu verwischen. Urteil nicht rechtskräftig.

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Wegen Brandstiftung und Urkundenunterdrückung ist ein 22 Jahre alter Kärntner am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Staatsanwältin Antoinette Tröster warf dem Angeklagten vor, im Jänner dieses Jahres aus Amtsräumen der BH Völkermarkt seinen abgenommenen Führerschein gestohlen zu haben. Um seine Spuren zu verwischen, legte er in zwei Büros Feuer. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Alkoholeinfluss. "Der Angeklagte spricht dem Alkohol intensiv zu", führte die Staatsanwältin aus. Seit 2004 hatte er seine Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer bereits zwei Mal - zuletzt für zwölf Monate - abgeben müssen. Am Abend des 24. Jänner sei der Angeklagte wiederum unter Alkoholeinfluss auf die Idee gekommen, seinen Führerschein aus den Räumlichkeiten der BH Völkermarkt zu stehlen.
300.000 Euro Schaden. "Gegen 00.30 Uhr stieg er in das Gebäude ein und ging zielstrebig in die Räume des Amtsleiters der Führerscheinstelle", erläuterte Tröster. Eine Stunde lang habe er Akten durchwühlt, bis er seine Fahrerlaubnis fand. Um seine Spuren zu verschleiern legte er an zwei Stellen Feuer. Während das eine Feuer von selbst erloschen sei, habe der zweite Brand einen Schaden von rund 300.000 Euro angerichtet.
Eine entscheidende Spur - nämlich Schuhabdrücke im Schnee - vergaß der Angeklagte jedoch offenbar zu verwischen. Die Polizei fasste den Täter nur wenig später, weil sie die Abdrücke eindeutig seinem Schuhwerk zuordnen konnte.
Quantensprung. "Ich mache immer Blödsinn unter Alkoholeinfluss", erklärte der junge Mann. "Von einem Einbruch zu einer Brandlegung ist aber Quantensprung", bohrte Richter Christian Liebhauser-Karl nach. "Der Führerschein hatte einen großen Stellenwert für mich", räumte der Angeklagte ein.
"Kriminelle Energie". Der Schöffensenat verurteilte den Kärntner zu zwei Jahren unbedingter Haft. "Eine teilbedingte Strafe war nicht mehr möglich", meinte der Richter. Die "kriminelle Energie" des Angeklagten sei zu massiv gewesen. Den nicht von der Versicherung gedeckte Schaden von etwa 85.000 Euro muss er an das Land Kärnten zurück zahlen. Während der junge Mann drei Tage Bedenkzeit erbat, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.












