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Zuletzt aktualisiert: 04.04.2007 um 10:24 Uhr

Abheizen von Osterhäufen im Siedlungsgebiet verboten

Jedes Osterfeuer muss bei den Gemeinden angemeldet werden. Die Feuerwehren überprüfen die Feuerstellen.

Osterfeuer dürfen in Siedlungsgebieten nicht abgebrannt werden

Foto © APAOsterfeuer dürfen in Siedlungsgebieten nicht abgebrannt werden

Am Karsamstag werden wieder hunderte Osterfeuer brennen. Das Abheizen von Osterhäufen muss in jedem Fall bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden und ist im Siedlungsgebiet verboten.

Anmeldung. "Es gilt die Feuer- und Gefahrenpolizeiordnung", sagt Sachbearbeiter Günther Kollmann von der Stadtgemeinde Völkermarkt. Das heißt, das Feuer darf nicht unbeaufsichtigt sein, keine Gefahr für Wald und Gebäude darstellen und die Glutreste müssen gelöscht werden. Die Anmeldungen sind kostenlos und werden auch an Polizei und Feuerwehr weitergeleitet. Diese überprüft die Feuerstellen hinsichtlich Gefahr "und ob nicht Plastik, Autoreifen oder anderer Müll mitverbrannt wird", sagt Bezirksfeuerwehrkommandant Manfred Drobesch.

Umschlichten. Auch dem Tierschutzgesetz ist zu entsprechen: Es wird empfohlen, die Häufen vor dem Abbrennen umzuschlichten, damit keine Tiere zu Schaden kommen, die sich dort eingenistet haben.


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