Gericht kletterte auf das Firmendach
Prozess nach einem tödlichen Arbeitsunfall bei einer Kühnsdorfer Recyclingfirma Ende Oktober des Vorjahres. Jetzt gab es Freisprüche für den Unternehmer sowie die Mitarbeiter.

Foto © APA/Sujetfoto
Ende Oktober des Vorjahres ereignete sich auf dem Gelände einer Recyclingfirma in Kühnsdorf ein tragischer Arbeitsunfall. Ein Leiharbeiter, der erst wenige Tage in dem Unternehmen beschäftigt war, sollte gemeinsam mit zwei Kollegen das Dach einer Halle neu decken. Plötzlich brach eine Holzabdeckung durch. Der 46-Jährige - er hatte erst kurz zuvor sein Sicherheitsgeschirr abgelegt - stürzte rund zehn Meter auf den Betonboden der Halle. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Der Unternehmer sowie einer seiner engsten Mitarbeiter mussten sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten. Am Donnerstag fanden sich Richter, Staatsanwalt, Gutachter und Verteidiger zum Ortsaugenschein ein. Dabei kletterten sie sogar aufs Firmendach.
Am Ende ergab sich durch Zeugenaussagen und die Feststellungen des Sachverständigen ein eindeutiges Bild. Der gelernte Maler war mit den Sicherheitsvorschriften vertraut und mit Sicherungsgeschirr ausgestattet gewesen. Bekannt war, dass sich im Dach Löcher befanden. Alle waren gesichert gewesen - nur jenes, durch welches der Arbeiter letztlich in den Tod stürzen sollte, war weder von außen noch vom Inneren der Halle aus erkennbar gewesen. Und genau auf diese schadhafte Stelle trat der 46-Jährige ohne Sicherung.
Wie Richter Uwe Dumpelnik ausführte, handelte es sich um einen tragischen Unfall, der den Angeklagten nicht zur Last gelegt werden konnte. Unternehmer und Mitarbeiter wurden freigesprochen.











