Amtssprache Slowenisch: Gang zum Verfassungsgerichtshof
Der Konflikt um die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten ist zwar seit einigen Monaten gelöst, in der Frage der Zulassung von Slowenisch als Amtssprache, geht die Auseinandersetzung jedoch weiter.

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Aktueller Anlass ist die Gemeinde Eberndorf (Bezirk Völkermark). Dort erhalten Kärntner Slowenen - die seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aus dem Jahr 2000 in den vergangenen zehn Jahren Gemeindebescheide in beiden Landessprechen erhalten hatten - die Bescheide plötzlich nur mehr auf Deutsch. Die Betroffenen kündigen eine Anfechtung - wenn nötig wieder bis zum VfGH - an.
Die im Zuge der Ortstafellösung ausgehandelte Amtssprachenregelung sieht für die Gemeinden Eberndorf - ähnliches gilt für die Nachbargemeinde St. Kanzian - nur eine partielle Anwendung von Slowenisch vor. Konkret dürfen in Eberndorf lediglich die Bewohner der Ortschaften Hof/Dvor, Gablern/Lovanke und Mökriach/Mokrije Slowenisch am Gemeindeamt benutzen. Insgesamt gibt es in der Kommune jedoch sieben Ortschaften, die zweisprachig ausgeschildert sind. Zudem sieht das VfGH-Urteil von 2000 die Anwendung von Slowenisch als Amtssprache für die gesamte Gemeinde vor.
"Knopfdruck am Computer"
Das Amtssprachen-Urteil von 2000 wurde von Rechtsanwalt Rudi Vouk erkämpft, der auch die Ortstafelcausa vor den VfGH brachte. Vouk, der rund 30 Betroffene in Eberndorf vertritt, ortete nun im Gespräch mit der APA "eine Verschlechterung der Minderheitenrechte, die eigentlich ausgeschlossen sein sollte". Unverständnis zeigte Vouk für das Vorgehen der Gemeinde, die bereits zehn Jahre lang problemlos zweisprachige Bescheide ausgestellt hatte. "Ein Knopfdruck am Computer hätte genügt, die Bescheide sind ja gespeichert. Das nicht zu tun, das ist eine reine Böswilligkeit", so Vouk.
Vouk will nun gegen die einsprachigen Bescheide berufen und nötigenfalls bis zum VfGH gehen, auch wenn dieser Prozess jahrelang dauern könnte. "Man entwertet die gesamte Ortstafellösung und die damit verbundene Feierstimmung", erklärte der Rechtsanwalt.
Dass die Amtssprachenregelung für Eberndorf Konfliktpotenzial in sich birgt, ist seit Bekanntgabe des Kompromisses vorhersehbar. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, hatte die Ortstafellösung zwar als "Sieg für den Rechtsstaat" bezeichnet. Die Regelung der Amtssprache nannte er jedoch "nicht nachvollziehbar" und letztlich auch "kleinlich".
Der Historiker Stefan Karner, der 2005 für die damalige Bundesregierung einen Ortstafel-Vorschlag ausgearbeitet hatte, meinte schon im April 2011: "Ich halte diese Regelung für sehr merkwürdig und ich glaube auch nicht, dass sie dauerhaft halten und einen Frieden stiften kann."










