Teure Nachwehen in Aich
Ab September müssen die Haushalte in Aich, Wiederndorf und Schilterndorf pro Jahr durchschnittlich um 270 Euro mehr für Abwasser bezahlen.

Foto © KK/URANEK Plakativer Protest der Aicher gegen die Gebührenerhöhung für die Abwasserentsorgung
Ab 1. September werden die Kanalbenützer im Bereich der ehemaligen Abwassergenossenschaft Aich um einiges tiefer in ihre Taschen greifen müssen: Da wird nämlich die vom Bleiburger Gemeinderat mit 19 zu drei Stimmen beschlossene Gebührenerhöhung schlagend.
Somit werden die Aicher künftig 217,60 anstatt 146,30 Euro (+49 Prozent) Bereitstellungsgebühr pro Bewertungseinheit (100 Quadratmeter Nutzfläche) und eine Benützungsgebühr von 3,06 statt 1,68 Euro (+82 Prozent) pro Kubikmeter Abwasser zahlen. Laut Stadtamtsleiter Gerhard Pikalo betrage die Erhöhung für einen durchschnittlichen Haushalt mit drei Personen und 140 Quadratmeter Fläche 22,57 Euro pro Monat - inklusive Steuer. Wobei schon 2008 die Kanalgebühren für die Aicher um 20 Prozent erhöht wurden, um die ursprünglich 2,6 Millionen Euro Schulden der von der Gemeinde übernommenen Abwassergenossenschaft zu bedienen, nachdem es keine Bundesförderung gab.
In Wien abgeblitzt
Die Stadtgemeinde Bleiburg hat zwar alles versucht, um die aktuelle Gebührenerhöhung zu vermeiden und die Entscheidung sogar vertagt, fand aber bei den zuständigen Stellen in Wien kein Gehör und blieb auf 600.000 Euro Schulden sitzen. Bürgermeister Stefan Visotschnig (SP): "Wir hatten keine andere Wahl. Mit dieser Erhöhung werden die Schulden über 30 Jahre abfinanziert." Sollte doch Geld aus Wien fließen, könne man die Gebühren wieder senken, aber daran glaubt mittlerweile niemand mehr. Visotschnig kann verstehen, dass die Aicher nicht erfreut darüber sind.
Volksanwaltschaft
Alfred Uranek, Schriftführer der damaligen Genossenschaft, ist, wie viele andere Aicher auch, verärgert: "Das sind pro Jahr 250 bis 300 Euro Mehrkosten für jeden Haushalt." Mit der Fotoinszenierung "Mein letztes Hemd für den Kanal" siehe oben) bringt er seinen Protest zum Ausdruck. Ein Betroffener hat sich heuer im März an die Volksanwaltschaft gewandt, die sich nach einer ersten Stellungnahme noch weitere Unterlagen ansehen will.











