Lebenslanger Ausschluss aus Jägerschaft
Im Fall des illegal erschossenen Bären Rožnik verhängte der Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft erstmals einen Ausschluss auf Dauer gegen ein Mitglied. Der Verdächtige berief, somit ist Ausschluss nicht rechtskräftig. Demnächst Prozess am Landesgericht.

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Lebenslanger Ausschluss aus der Kärntner Jägerschaft: Zu dieser drastischen Maßnahme hat jetzt der unabhängige Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft gegriffen - erstmals in seinem jahrzehntelangen Bestehen. Verhängt wurde dieser Ausschluss auf Dauer über ein Mitglied der Kärntner Jägerschaft aus Vellach bei Bad Eisenkappel. Anlass für dieses "Lebenslang" ist der illegale Abschuss des Braunbären Rožnik am 30. Mai 2009 (wir berichteten mehrmals ausführlich). Der Vellacher Jäger wird aufgrund erdrückender Beweise als Tatverdächtiger in diesem Fall geführt. Der Mann hat die Tat bisher immer bestritten. Unabhängig von den Ermittlungen durch Polizei, Staatsanwalt und Gericht hat die Kärntner Jägerschaft eingehende und langwierige Erhebungen im Fall Rožnik durchgeführt.
Epochal
"Aufgrund der nun vorliegenden Beweismittel und Zeugenaussagen hat der Disziplinarrat in der Disziplinarverhandlung am 31. August 2010 den lebenslangen Ausschluss des verdächtigen Mitgliedes verhängt", berichtet Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Jägerschaft. "Dieser lebenslange Ausschluss ist epochal in der jahrzehntelangen Bestandsgeschichte des Disziplinarrates", setzt sie hinzu. Das Disziplinarerkenntnis sei allerdings noch nicht rechtskräftig, so Burgstaller-Gradenegger: "Der Verurteilte hat Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat angemeldet." Alles Weitere hänge nun von der Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) ab. Würde die erstinstanzliche Entscheidung vom UVS bestätigt werden, hätte dies einen sofortigen Jagdkartenentzug zur Folge.
Begrüßt wird der Ausschluss des Verdächtigen aus der Jägerschaft von der Naturschutzorganisation World Wide Fund of Nature (WWF): Das Land Kärnten und vor allem die Kärntner Jägerschaft hätten gezeigt, dass sie den Bärenschutz ernst nehmen.
Strafantrag
Seitens der Staatsanwaltschaft ist gegen den Beschuldigten bereits ein Strafantrag beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht worden. Mit einer Hauptverhandlung sei in absehbarer Zeit zu rechnen, so ein Gerichtssprecher.












