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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2010 um 10:10 UhrKommentare

Streit um neuen Direktor

Schulabteilung korrigiert Umreihung durch den Bezirksschulrat für Direktorenposten an Hauptschule Eberndorf. Kaiser (SP): "Politische Willkür."

2008 beging die Hauptschule Eberndorf mit dem damaligen Direktor Gottfried Wedenig (rechts) ihr 40-Jahr-Jubiläum

Foto © KLZ2008 beging die Hauptschule Eberndorf mit dem damaligen Direktor Gottfried Wedenig (rechts) ihr 40-Jahr-Jubiläum

Der Konflikt um die Besetzung der Leiterstelle für die Hauptschule Eberndorf ist jetzt, nach der Ankündigung aus der Landesschulabteilung, den Erstgereihten aus dem Bewertungsverfahren, Erwin Lobnig, zum Direktor zu ernennen, neuerlich aufgeflammt.

Seit Februar dieses Jahres machen Eltern und Lehrer an der Schule für die derzeitige provisorische Leiterin, Anna Katz, als neue Direktorin mobil. Zuvor hat im Rahmen des Schulleiter-Auswahlverfahrens jedoch die dafür vorgesehene Bewertungsgruppe Lobnig als besten Bewerber und Katz an zweiter Stelle gereiht. Um dem Wunsch der Eltern und des Kollegiums zu entsprechen, hat im März und Juni der Bezirksschulrat mit Stimmen von SP und FPK in seinem Dreiervorschlag Katz vor Lobnig gereiht.

Mit der Ernennung eines anderen Kandidaten zum Schulleiter, als der Bezirksschulrat mehrheitlich beschlossen habe, brüskiere Bildungsreferent Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch (FPK) "Lehrer, Eltern und FPK-Landtagspräsident Josef Lobnig", sagt Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser (SP). Er wirft Scheuch "politische Willkür, keine bildungspolitische Weitsicht und kein Interesse an den Anliegen von Kindern, Lehrern und Eltern" vor.

Laut Schulabteilung entspreche die Entscheidung des Bezirksschulrates "nicht den rechtlichen Erfordernissen", weil die Umreihung "ohne nachvollziehbare Begründung" vorgenommen worden sei. Scheuch: "Die Ernennungsbehörde darf nur den Bestgereihten zum Schulleiter ernennen, alles andere wäre ungesetzlich." Landtagspräsident Lobnig: "Es war uns den Versuch wert, ich habe aber Verständnis dafür, dass sich der Bildungsreferent an die rechtlichen Vorgaben hält."

HUBERT BUDAI

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