Völkermarkts Gastwirte im Visier
Im Bezirk Völkermarkt gibt es heuer 87 Anzeigen gegen Gastwirte und Privatpersonen, die gegen das neue Tabakgesetz verstoßen haben. Ihnen drohen Geldstrafen.

Foto © APAGastwirte, die sich nicht an das Tabakgesetz halten, müssen zahlen
Die Schonfrist für jene Gastwirte, die nicht um eine Übergangsfrist für das neue Tabakgesetz und die damit verbundenen Umbauarbeiten angesucht haben, ist schon lange vorbei. Die Bauarbeiten und die richtige Kennzeichnung der Raucher- und Nichtraucherräume müssten in diesen Lokalen auch schon abgeschlossen und rechtlich in Ordnung sein. Doch in Wirklichkeit sieht es anders aus: Insgesamt wurden heuer im Bezirk 87 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das neue Tabakgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt eingereicht.
Auch Private angezeigt
"Großteils sind dies auch Anzeigen gegen private Personen, die zum Beispiel mehr Zigarettenstangen als erlaubt über die Grenze eingeführt haben", so Karl Drug von der Strafverwaltung. Auslöser der Anzeigenwelle ist der Verein "Krebspatienten für Krebspatienten", der in ganz Österreich Gastlokale besucht und auf Einhaltung des Nichtraucherschutzes prüft. Aber auch viele private Personen konnten ihre Anzeigen auf der Homepage www.sis.info anonym aufgeben. Insgesamt wurden 250 Gastlokale in Kärnten angezeigt. "In den meisten Fällen gibt es keine Raumtrennung oder die Kennzeichnung der Räume ist falsch", so der Obmann des Vereins Dietmar Erlacher, der vor allem an die Bevölkerung plädiert, bei Nichteinhaltung des Gesetzes dies sofort der zuständigen Behörde zu melden. "Letztes Jahr hatten wir vergleichsweise nur ungefähr fünf Anzeigen. Mit dem neuen Tabakgesetz sind natürlich auch die Anzeigen im Bezirk gestiegen. Wir sind dabei, die Anzeigen genau zu prüfen", so Drug.
Die angezeigten Gastwirte erwartet eine Geldstrafe, sofern die Anzeige für gerechtfertigt befunden wurde.










