"Flicks Seele kann man nicht stehlen"
Fall Flick: Die Störung der Totenruhe ist verjährt, andere Delikte der Tat jedoch noch nicht. "Vor dem Weihnachtsfest ist es für die Angehörigen besonders schwer", sagt Flick-Vertrauter.

Foto © EggenbergerDie Familie will die Hoffung auf den Fund des Sarges nicht aufgeben
An manche Situationen kann man sich nicht gewöhnen, auch wenn sie zeitweise in den Hintergrund rücken. So geht es den Angehörigen von Friedrich Karl Flick, dessen Leichnam vor einem Jahr gestohlen wurde.
Denn die scheinbare Ruhe wird regelmäßig unterbrochen. Jetzt zum Beispiel, da das Delikt "Störung der Totenruhe" verjährt ist. "Die Familie hofft natürlich, dass Sarg und Leichnam zurückkommen und ordentlich begraben werden", sagt Flick-Vertrauter Jörg-Andreas Lohr. "Trotzdem ist das für alle eine große Belastung, vor allem, wenn es auf Weihnachten zugeht, das Fest der Familie und des Gedenkens." Die Angehörigen trösten sich mit dem Gedanken, "dass man den Leichnam als Sache stehlen kann, nicht aber die Seele und die Erinnerung".
Noch nicht verjährt
Dass die Leichendiebe ihren Opfern frech auf der Nase herumtanzen können, weil ihnen keine Strafe mehr droht, ist unwahrscheinlich. "Bei dieser Tat kommen mehrere Delikte infrage, die erst nach fünf Jahren verjähren", hält der Leitende Staatsanwalt Gottfried Kranz fest. Je nach Vorsatz und Absicht der Täter können sie schweren Diebstahl begangen haben, wenn sie es auf Sarg oder Grabschmuck des Bestatteten abgesehen haben. Oder eine dauernde Sachentziehung, falls sie die Hinterbliebenen endlos peinigen wollten. Auch wenn der Wert des Sarges über 50.000 Euro liegt, erhöhen sich der Strafrahmen - und die Verjährungsfrist - deutlich.
Leichnahm bestatten
Diese Überlegungen sind für die Flick-Familie und ihren Berater nur von untergeordneter Bedeutung. Lohr: "Damit beschäftigen wir uns erst, wenn die Täter endlich bekannt sind." Glaubhaft widerspricht er Gerüchten, der Leichnam sei längst wieder da und werde aus Sicherheitsgründen versteckt: "Das ist definitiv nicht der Fall. Unser Interesse ist es, den Leichnam wieder dort zu bestatten, wo ihn die Familie schon bestattet hatte."
Die Belohnung von 100.000 Euro für Hinweise auf den Sarg und die Ergreifung der Täter steht weiterhin bereit. Und wenn jemand nur weiß, wo der Sarg ist? "Dann muss man sich das im Einzelfall anschauen."











