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Zuletzt aktualisiert: 27.03.2009 um 05:13 Uhr

Chef als "Hitler" beschimpft: Gericht servierte Kellner ab

Mamma mia! Ein sizilianischer Kellner verklagte seinen ehemaligen Chef - einen Lokalbesitzer in Velden. Der hatte den Italiener nach einigen Turbulenzen fristlos entlassen.

Kellner verklagte seinen ehemaligen Chef

Foto © APAKellner verklagte seinen ehemaligen Chef

"Der Kellner hat sich unmöglich benommen", sagt Herwig Hasslacher, der Anwalt des Wirtes. Der gebürtige Sizilianer habe sich aufgeführt wie ein Macho und sei aufbrausend gewesen.

Schluss mit lustig. "Einmal beschwerte er sich über das Personalessen, weil es keine Scampi gab. Ein anderes Mal erhob er die Hand gegen den Juniorchef, weil dieser zu spät zu einer Besprechung kam", so Hasslacher. Als ihm wegen seines Benehmens das Personalessen gestrichen wurde, habe er im Betrieb herumerzählt, dass er dem Chef am Ende der Saison sowieso "eine reinhauen werde." Da war Schluss mit lustig. Der Wirt sprach die Entlassung aus. Und der Italiener? Der tobte. "Er beschimpfte meinen Mandanten vor Zeugen als Nazi und Hitler", schildert Hasslacher. Doch damit nicht genug: Wenig später klagte der Kellner den Lokalbesitzer sogar auf 3500 Euro. "Mit der Be-gründung, er sei ohne Entlassungsgrund gefeuert werden", erklärt Hasslacher.

Urteil überraschend. Das Urteil in erster Instanz fiel für den Wirt überraschend aus. "Am Arbeitsgericht in Klagenfurt bekam der Italiener Recht. Es hieß, seine Äußerungen seien auf sein sizilianische Temperament zurückzuführen. Außerdem habe er seine Prügeldroh-ungen ohnehin nicht wahr gemacht." Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Hassl-acher hat dagegen berufen. In zweiter Instanz wurde der Kellner schließlich "abserviert". "Das Oberlandesgericht Graz hat zu unseren Gunsten entschieden."

Rechtfertigung. Wörtlich steht im Urteil: "Das aggress-ive und respektlose Verhalten des Kellners, war geeignet, die Autorität des Chefs zu untergraben, so dass dieser schon deshalb zur sofortigen Auflösung des Arbeitsvertrages berechtigt war." Und weiter: "Nach ständiger Rechtssprechung schließen Unbeherrscht-heit und leichte Erregbarkeit Verantwortlichkeit nicht aus." Zur Rechtfertigung gewisser Äußerungen könne sich der Kläger nicht auf sein Temperament berufen, dass auf seine sizilianische Abstammung zurückzu-führend sei. Abschließend steht im Urteil: "Der Kellner verwechselt - wie im Übrigen auch aus nicht nachvoll-ziehbaren Gründen das Erstgericht - Aggression mit Temperament."

MANUELA KALSER

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