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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2008 um 16:43 Uhr

Mann nötigte Ex-Freundin zum Anhalten

Zu einem Beziehungsgespräch wollte ein 40-jähriger Wernberger seine Ex-Freundin zwingen. Er wartete bei einer Tankstelle auf sie und verfolgte sie mit dem Auto.

Sonntag früh wartete ein 40-jähriger Selbsttänger an einer Tankstelle auf der Keutschacherstraße auf seine Ex-Freundin. Als diese mit ihrem Auto vorbei fuhr, stieg er in sein Auto und verfolgte sie. Er zwang sie zum Anhalten und nahm der Frau ihre E-Card ab. Sie solle das Pfand für Beziehungsgespräch am Abend sein.

Gewartet. Der 40-jähriger Selbständiger aus Wernberg wartete bei einer Tankstelle an der Keutschacherstraße auf seine ehemalige Lebensgefährtin. Er wollte die 39-jährige Köchin aus Keutschachsie in ihrem Auto anhalten. Der 40-Jährige hatte vor mit der Frau noch einmal über ihre Trennung zu sprechen.

Anhalteversuch. Als die Frau die Tankstelle passierte, fuhr er ihr nach. Er überholte sie und nötigte sie zum Anhalten. Das gelang ihm allerdings erst beim zweiten Versuch. Das erste Mal konnte die Frau an seinem anhaltenden Fahrzeug vorbeifahren.

Am Straßenrand. Als der Selbstständige es geschafft hatte, die Frau am Straßenrand zum Anhalten zu bewegen, weigerte sie sich das Fahrzeug zu öffnen und mit ihm zu reden. Er drohte ihr nun mit dem Einschlagen der Fensterscheibe. Um ihn nicht weiter zu provozieren, öffnete sie die Seitenscheibe einen Spalt.

Türe geöffnet. Es gelang dem Mann durch den offenen Spalt in das Fahrzeuginnere zu greifen und die Fahrzeugtüre zu öffnen. Die Frau weiterte sich jedoch weiterhin mit ihm zu sprechen. Er griff sich daraufhin die Geldbörse der Frau, die sie bei sich am Fahrersitz liegen hatte.

Pfand. Der Mann gab ihr das Geld aus der Brieftasche, behielt sich aber die E-Card der Frau. Die Karte sei für ihn ein Pfand, ein Versprechen, dass sie sich am Abend mit ihm unterhalten werde. Sie sicherte ihm ein Gespräch zu, erstattete jedoch gleich darauf auf der PI Wernberg die Anzeige über diese Nötigung. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ordnete eine sofortige Einvernahme und Anzeige auf freiem Fuß an.


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