"Fisch-Biss": 8000 Euro für Urlauber
Ein Villacher erlitt in Caorle eine schwere Wundinfektion. Er trat auf ein "Meerestier", das sich jedoch als Glasscherbe entpuppte. Nach einem Prozess muss seine Versicherung jetzt zahlen.

Foto © GRIESEBeim Herausgehen aus dem Meer verletzte sich der Villacher
Krankenbett statt Liegestuhl - so hatte sich ein Villacher (65) seinen Urlaub in Caorle nicht vorgestellt. Im August 2008 fuhr der Mann an die obere Adria. Danach musste er fast zwei Jahre lang prozessieren, weil er sich im Meer verletzt hatte. "Als der Pensionist aus dem Meerwasser herausging, nahm er ein starkes Brennen am Fuß war. Er dachte, ein Fisch habe ihn gebissen. Oder er sei von einem Tier gestochen worden. Als er das Bein aus dem Wasser zog, hatte er einen kleinen, blutenden Riss", schildert Hasslacher. Drei Stunden später wurde dem Kärntner schlecht. "Es ging ihm hundeelend. Seine Lebensgefährtin fuhr mit ihm ins LKH Villach. Sein Fuß war schwarz bis zum Knie", so der Jurist. Der Mann hatte durch Riss eine gefährliche Wundinfektion erlitten, einen sogenannten Rotlauf. Obwohl er länger als drei Wochen im Krankenhaus war, wollte ihm seine Unfallversicherung nichts zahlen. Der Betroffene ließ sich das nicht bieten und klagte. Mithilfe eines Gutachters stellte sich vor Gericht zwar heraus, dass der Mann nicht von einem Fisch gebissen wurde, sondern dass das "bissige Meerestier" eher eine spitze Glasscherbe war oder eine abgebrochene Muschel, auf die er getreten ist. Aber das änderte nichts daran, dass er eine Verletzung hatte, für die seine Versicherung zahlen sollte. Die weigerte sich mit den Argumenten, der Mann sei Diabetiker und habe eine Krebserkrankung hinter sich. Sein Allgemeinzustand sei im Urlaub so schlecht gewesen, dass er deshalb die Infektion bekommen habe.
Für Richterin Gudrun Slamanig war der Fall klarer als Meereswasser: Die Versicherung muss zahlen, urteilte sie. Erstens habe der Mann seine Vorerkrankungen nie verschwiegen. Zweitens war der Vorfall im Meerwasser ein Unfall, wie er laut Versicherungspolizze gedeckt ist. Und drittens hat genau dieser "Unfall im Meerwasser" die gefährliche Infektion ausgelöst. Die Versicherung muss nun 8000 Euro für den Pensionisten zahlen plus 5730 Euro Gutachter- und Prozesskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.











