Todeslenker muss Schwester für Trauer nicht entschädigen
OGH-Urteil schockiert Anwalt: Schwester gehöre nicht zur Kernfamilie, Alkolenker muss nur für Leid der Eltern zahlen. Sie erhalten 38.000 Euro.
Anwalt Hans Gradischnig ist seit Jahrzehnten im Geschäft. So schnell erschüttert ihn kein Gerichtsurteil mehr. Dieses schon: Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Klage einer Villacherin ab, die einen Alkolenker verklagte. Der Mann hatte ihre Schwester Jennifer (17) getötet.
Nicht Teil der Kernfamilie. Doch laut Höchstrichter steht der um sechs Jahre älteren Schwester kein Geld für ihr Leid zu. Die Begründung hört sich hart an, sie lautet sinngemäß so: Die Schwester würde nicht zur Kernfamilie gehören, daher hätte sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Eltern der Getöteten seien die "Kernfamilie". Ihnen muss der Alkolenker ein Trauerschmerzensgeld von 38.000 Euro zahlen.
Beste Freundinnen. Jennis ältere Schwester lebte nicht mehr im gemeinsamen Haushalt, als der tödliche Unfall geschah. Um eine Entschädigung zu bekommen, hätte zwischen den beiden Mädchen "eine dem Verhältnis der Kernfamilie entsprechende Beziehung bestehen müssen". Und weiter: Ein solch inniges Verhältnis zwischen den Schwestern sei nicht nachgewiesen, sondern vielmehr eine "Beziehung, wie sie der unter besten Freundinnen entspricht".
"Ungerecht". Wörtlich steht in dem Gerichtsentscheid: "Es kommt nicht darauf an, ob die Schwester einen Trauerschaden erlitten hat oder nicht." Es fehle hier an der wesentlichen Voraussetzung für Schmerzensgeld - nämlich an einer Beziehung zwischen den Schwestern, die so innig ist, dass sie einem "Mutter-Tochter-Verhältnis" ähnelt. Gradischnig kann dieses Urteil nicht fassen. "Das ist eine riesengroße Ungerechtigkeit", sagt er.
Abgelehnt. Nach der Scheidung der Eltern war die ältere Schwester eine wichtige Vertraute für Jennifer. Die beiden verbrachten viel Zeit zusammen. Die junge, heranwachsene Jenny holte sich viele Ratschläge bei ihrer ältereren Schwester. Die beiden hatten eine innige, sehr enge Beziehung." 12.000 Euro wollte Gradischnig für die "große Schwester" erkämpfen, die ihre "Kleine" auf so grausame Weise verlor. Doch der OGH lehnte - nach vier Jahren Prozessdauer - ab.
Einschlägig vorbestraft Jennifer G. starb am 18. Juli 2004 in Villach. Ein Alkolenker (41) hatte das Mädchen gerammt, als es mit seinem Moped von der Arbeit nach Hause fuhr. Er war mit dem Pkw von der Straße abgekommen. Mit 1,8 Promille und 120 km/h. Er hatte bereits mehrere Strafen wegen Alkohol am Steuer.











