Die Frage kennt man von diversen Bauverfahren: In wie viele Einzelstücke kann man ein Bauvorhaben trennen? Oder ist es zwingend als Einheit zu sehen? Im Fall der oft als "Stomautobahn" bezeichneten 110-kV-Leitung um Villach hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für dieses Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. "Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes steht nun fest, dass die 110 kV-Leitung ohne Durchführung einer UVP umgesetzt werden kann", erklärt das Gericht.