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Zuletzt aktualisiert: 19.04.2010 um 23:32 UhrKommentare

Ein toter Hund hält die Jäger auf Trab

Jagdverein in Seeboden "kämpft" mit dem Abschuss eines Rottweilers am Vorabend des 24. Dezembers. Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Lange Nachwehen im Jagdverein Treffling-Tangern in Seeboden hat ein Vorfall vom 23. Dezember 2009. Unter dem Titel "Jäger erschossen Hund und ließen Kadaver liegen" berichtete die Kleine Zeitung darüber, dass zwei Waidmänner dieses Jagdvereines den Rottweiler "Mauki" erschossen hatten und der Kadaver eine Woche im freien Gelände gelegen hatte. Die Meldung der Jäger bei der Polizei erfolgte tags darauf, am Heiligen Abend. "Der Hund lief frei herum, die zwei Jäger haben in Notwehr gehandelt", sagte damals Michael Unterlerchner, der Jagdleiter der Trefflinger Jäger. Geschehen ist der Abschuss am Hofgelände des Hundebesitzers im Finstern.

Dunkelheit

Allein diese beiden Fakten widersprechen den Gesetzen der Jagd. Denn zu Winterbeginn herrscht um diese Tageszeit - der Abschuss erfolgte gegen 17.45 Uhr - längst absolute Dunkelheit und damit Schussverbot. Auch eine Aussage der Schützen habe sich als falsch herausgestellt. Damals waren sie zufällig vom Hundebesitzer und einer Begleitperson wenige Minuten nach den zwei Schüssen angesprochen worden, ob sie auf den Hund geschossen hätten: "Wir sind auf der Nachsuche nach einem Rehkitz", war die Antwort - in der Dunkelheit im tiefen Dezember. Der Besitzer wurde im Unklaren gelassen und Bezirksjägermeister Franz Kohlmayer erfuhr vom Vorfall erst durch die damalige Recherche der Kleinen Zeitung.

Überprüfung

Vielfach wurde in Seeboden erklärt, dass sich der Rottweiler gegenüber anderen Tieren oder Menschen immer friedfertig verhalten habe. Es gibt auch keine Anzeige gegen den Hundehalter Horst Klementin wegen kritischer Vorfälle mit "Mauki". Einzig zwei Strafen (insgesamt 60 Euro) wegen "schlampiger Tierhaltung" hatte der Hundebesitzer zu entrichten. Er glaubt, dass sein Hund nicht dort erschossen wurde, wo man den Kadaver zwischen Jungfichten fand. "Die Schüsse hörten wir so nahe, als wenn es bei meinem Stallgebäude gewesen wäre", sagt der Hundebesitzer, der den Vorfall auch der Kärntner Jägerschaft in Klagenfurt "mit der Bitte um Überprüfung des Sachverhaltes" übergeben hat. Mitte März hat er bei der Polizei auch Anzeige gegen Jagdverein und Schützen erstattet, wodurch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.

Aufgrund der Brisanz wird dieser Fall beim Bezirksjägertag am Samstag in Lendorf Thema unter den Grünröcken sein.

HELMUT STÖFLIN, SIEGLINDE LIEBHART

AUS DEM KÄRNTNER JAGDGESETZ

Jagdverbot. Die Jagd ruht eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang auf Schalenwild (dazu zählen die Rehe). Ebenso im Bereich von bewohnten Gebieten, in unmittelbarem Bereich etwa von nicht eingefriedeten Gehöften.

Verständigungspflicht. Soweit einem Jäger oder Jagdschutzorgan der oder die Eigentümer von getöteten Tieren (wenn es kein Wild ist) bekannt sind, hat die Verständigung unverzüglich zu erfolgen.

Verwarnung. Wenn ein Hund im Verdacht steht, zu wildern, so muss der Besitzer schriftlich verwarnt werden. Das ausgefüllte Formular der Jäger müssen auch die Kärntner Jägerschaft, der Jagdaufseherverband Kärnten, die Bezirkshauptmannschaft, Polizei und Tierschutzverein erhalten; Ähnliches gilt beim Abschuss.

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