Tor fiel auf Kind: Land hilft bei Entschädigung
Das mittlerweile 21-jährige Opfer ist seit dem Unfall in Kleblach-Lind vor 15 Jahren behindert. Die Zahlung verzögert sich wegen eines Formalfehlers.

Foto © Traussnig
In der Regierungssitzung am Dienstag war auch das Schicksal einer 21-jährigen Kärntnerin Thema. Vor 15 Jahren wurde das damals sieben Jahre alte Mädchen in Kleblach-Lind schwer verletzt. Das Opfer ist seitdem behindert.
Nach fast zehn Jahren des Prozessierens steht fest, dass die Gemeinde für die Verletzung des Mädchens haften muss, weil das Tor auf einem öffentlich zugänglichen Platz stand (wir berichteten mehrmals). Doch die Versicherung, die die Gemeinde damals abgeschlossen hatte, reicht für die Schadensersatzzahlung nicht aus. Deshalb wird das Land die Entschädigung mitfinanzieren. "Bei der Betroffenen ist die Hirnleistung, die Sprache, die Fortbewegung und das Augenlicht beeinträchtigt", sagt Franz Unterassinger, der Anwalt der Gemeinde. Sie muss fast rund um die Uhr betreut werden. Daher soll nun einen Generalvergleich geschlossen werden. Das heißt: Für die junge Frau soll es eine substanzielle Summe geben, damit sie bis an ihr Lebensende betreut werden kann. Die genaue Höhe der Entschädigung darf noch nicht genannt werden.
Erleichterng
Dienstag sollte es zwar einen Regierungsbeschluss für den Generalvergleich geben. Doch der kam nicht zustande, "weil es in den Unterlagen einen formellen Fehler gab", sagt Gerlind Robitsch, Sprecherin von Landesrat Wolfgang Waldner, einem der zuständigen Politiker. Bei der nächsten Regierungssitzung in zwei Wochen sollte aber alles klappen.
Für die Familie wäre das eine enorme Erleichterung. "Sie wurden schon zu lange hinausgetröstet", sagt Anwalt Franz Oberlercher. Sobald Land und Gemeinde die Zahlung abgesegnet haben, muss der Vergleich vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden.













