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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2012 um 05:10 UhrKommentare

Polizeichef zeigt Eltern an

Weil zwei Kinder auf ein Verkehrszeichen kletterten, kam es bei einer Familienfeier in Spittal zu einem Polizeieinsatz. Polizeichef in Zivil wurde auf die Kinder aufmerksam: "Die Aufsichtspflicht wurde verletzt." Von Andrea Steiner.

Auf dieses Verkehrsschild vor dem Spittaler Lokal "Kuckuck" kletterten zwei Kinder. Vater Günter Plessnitzer: "Vorgangsweise von Polizeichef war völlig überzogen

Foto © KLZ/Andrea SteinerAuf dieses Verkehrsschild vor dem Spittaler Lokal "Kuckuck" kletterten zwei Kinder. Vater Günter Plessnitzer: "Vorgangsweise von Polizeichef war völlig überzogen

Für Empörung sorgt ein Polizeieinsatz am Wochenende in Spittal: Ein Polizist zeigte die Eltern von zwei Kindern an, weil die beiden ohne Aufsicht auf einem Verkehrszeichen herumturnten.

Zur Vorgeschichte: Lilli (7) und Timo (5) waren mit ihren Eltern bei einem Familienfest im Gasthof "Kuckuck" eingeladen. Sie spielten mit älteren Kindern vor dem Lokal im Freien, wo sich auch Erwachsene zum Rauchen aufhielten. Es war gegen 23 Uhr als Timo und Lilli auf einem Verkehrszeichen herumkletterten und sie von einem Mann angesprochen wurden, der sie aufforderte, dies zu unterlassen. Über den weiteren Verlauf gibt es zwei Sichtweisen. Günter Plessnitzer, der Vater von Timo, sagt, dass sein fünfjähriger Sohn zu ihm ins Lokal wollte, er jedoch laut Aussagen der anderen Kinder dies nicht durfte. Plessnitzer: "Ich sah, wie ein Mann in Zivilkleidung auf die Kinder einredete. Er sagte, sie würden beim Klettern Staatseigentum beschädigen."

Aufsichtspflicht verletzt?

Der Mann in Zivil war Johann Schunn, Bezirkspolizeikommandant in Spittal. "Ich wurde auf die Kinder aufmerksam, weil sich zu diesem Zeitpunkt kein Erwachsener um sie kümmerte. Das Lokal liegt direkt an einer Landesstraße und das Geburtstagsfest war in vollem Gange. Ich habe zu dem Buben gesagt, er soll seinen Papa holen", sagt Schunn. "Nachdem sowohl die Eltern als auch ein Großvater ein überaus derbes Verhalten an den Tag gelegt haben und keine Einsicht zeigten, entschloss ich mich, die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach dem Jugendschutz anzuzeigen. Plessnitzer: "Der Mann kritisierte das Herumklettern. Erst später führte er die Aufsichtspflicht ins Treffen. Warum hat er dann nicht die Personalien von den Eltern der anderen Kinder auch aufnehmen lassen?"

ANDREA STEINER

Überreaktion

Eltern werden nicht müde, ihren Kindern zu sagen, dass sie sich nicht von Fremden ansprechen lassen sollen. Und für Lilli (7) und Timo (5) war der Polizeikommandant in Zivil ein Fremder. Dass dieser das Wohlergehen der Kinder, die neben einer Straße spielten, im Sinn hatte, wird nicht angezweifelt. Ob er die Eltern deshalb aber wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht anzeigen muss, lässt doch an einer Verhältnismäßigkeit zweifeln. Eine Ermahnung hätte es in diesem Fall auch getan.

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