Sie sorgen sich um Grundstücke der Gemeinde
Millstätter Gemeindeführung erhält Druck aus der Bevölkerung: 36 Personen leiteten Gemeindevolksbegehren ein. Sie wollen den Verkauf von wertvollen Gemeindegrundstücken verhindern.

Foto © KLZ/StöflinKlinar, Wandaller, Pucher, Zlanabitnig mit Postwurf an die Millstätter zur Einleitung des Gemeindevolksbegehrens
Ein äußerst selten angewendetes Instrument der Bürgerbeteiligung an der Politik haben nun 36 Bewohner im Gemeindegebiet von Millstatt initiiert: Sie leiteten per Postwurf ein Gemeindevolksbegehren ein!
"Wir haben große Sorge, dass ob der hohen Schulden in der Bäderbetriebsgesellschaft die Gemeinde Grundstücke verkauft und dass diese Vorgänge still und leise - ohne dass es die Bevölkerung merkt - vonstattengehen." Das sagen die fünf Sprecher der 36 Initiatoren dieser Aktion - Bernd Pucher, Eduard Wandaller, Kurt Zlanabitnig, Josef Klinar und Hubert Unterwalcher. Nicht verkaufen lassen will man per Antrag die Strandbäder Millstatt, Pesenthein, Dellach sowie Camping Pesenthein, Zwergsee mit Wald und darauf auch keine Baurechtsverträge zulassen.
Die Schulden von drei Millionen Euro der Bäderbetriebs- GmbH entstanden unter anderem dadurch, dass die Kommune einen Gemeinderatsbeschluss aus 1996 zur Abdeckung der Bäder-Abgänge nie umsetzte.
"Wir diskutieren mit Freunden, von denen keiner politisch tätig ist, seit Herbst über die Vorgänge in der Marktgemeinde. Informationen aus dem Rathaus und Millstatt-Berichte der Kleinen Zeitung waren die Grundlage. Dabei sind uns unverständliche Vorgänge aufgefallen, mit denen die Gemeinde Aktionen abseits der Bevölkerung zu setzen versuchte", sagt Bernd Pucher. Als Paradebeispiel wurden oft die Vorgänge rund um das seit April im Bau befindliche Badehaus genannt - etwa Baubeginn ohne Beschlüsse, Ausgeben von Geld ohne es zu haben und Ähnliches. "Wir haben aber nichts gegen das Badehaus", schränkt Wandaller ein. Klinar erinnert sich weiter zurück: "Seit 1950 hat die Gemeinde sinnvoll und günstig oft auch mithilfe des Landes Grundstücke meist am See zum Zwecke der Flächensicherung zur Stärkung des Tourismus angekauft."
Auszählung
Für die Initiatoren ist die Chance groß, dass sie die Vorgaben für das GVB erfüllen: In Millstatt gibt es 2300 Wahlberechtigte, fünf Prozent davon (115 Personen) müssen mit ihrer Unterschrift ein "Mittun" bekunden. Erste Antworten kommen bereits zurück, Mitte Juli wollen die Initiatoren die Rückmeldungen zählen.
Features
Kommentar
Gemeinderatsbeschluss im Februar 1996
Wann. Im Februar 1996 musste die Gemeinde auf Drängen des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) durch ein Schreiben von Oktober 1995 u. a. beschließen, alle Abgänge aus dem Betrieb des Hallenbades künftig aus dem Haushalt der Kommune abzudecken:
Gemeindevolksbegehren
AGO. Die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung gehört für Gemeindepolitiker und -bedienstete zu den wichtigsten Grundlagen.
Gemeindevolksbegehren. Im Paragraf 55 ist die "Einbringung" geregelt: 1.) In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde (...) können Gemeindebürger Anträge an die Organe der Gemeinde stellen. 2.) Zur Stellung eines Gemeindevolksbegehrens sind fünf Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger nötig. 3.) Ein Gemeindevolksbegehren ist beim Bürgermeister schriftlich einzubringen.
Wirkung. Im Paragraf 56 ist die Folgewirkung festgelegt: Erfüllt ein Gemeindevolksbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen, hat es die Gemeindewahlbehörde unter gleichzeitiger Verständigung des Bevollmächtigten im Weg des Bürgermeisters dem Gemeinderat als Antrag zu übermitteln.














