Eine Verordnung für Hundehalter
Der Winter zieht ins Land und damit wird auch das Leben des Wildes in freier Wildbahn schwieriger. Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal eine Verordnung herausgegeben, die ab sofort, während der Setzzeit des Wildes oder bei einer Schneelage, die die Flucht des Wildes erschwert, gilt: Zum Schutz des Wildes werden alle Hundehalter im Bezirk Spittal verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht mit einem Maulkorb zu versehen, an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren. Ausgenommen bei Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde, wenn sie als solche gekennzeichnet und "im Dienst" sind.














